Sachverhalt:
Die Eheleute Stephanie und Stefan Kuhn, wohnhaft in 63936
Schneeberg, Weinbergstr. 6, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Schneeberg,
Brunnrain 2, Fl.Nr. 1790/45 der Gemarkung Schneeberg, den Wohnhausneubau (2
Wohneinheiten) mit Garage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
„Roscheklinge“. Die Eheleute haben einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und
beantragen eine Befreiung gemäß Art. 31 Abs. 2 BauGB wegen Überschreitung der
östlichen Baugrenze durch die Garage. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass
aufgrund des gewählten Hausstandortes und der steilen Hanglage die Garage in Hauseingangsnähe
erstellt werden soll.
Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Die Nachbarnunterschriften werden vom Bauherrn noch nachgereicht. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit 3 Stellplätzen erfüllt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten
Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur
Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ wegen Überschreitung der
östlichen Baugrenze durch die Garage stimmt der Marktgemeinderat zu.
1. Bgm. Kuhn hat an der Abstimmung gemäß Art. 49
GO nicht teilgenommen.