Sachverhalt:

Das Landratsamt Miltenberg erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende Anordnung:

„Im Zuge der Kreisstraße MIL 9 in Schneeberg wird im Bereich zwischen den Anwesen Marktstraße 8 und Marktstraße 34 in Fahrtrichtung Zittenfelden von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr ein Halteverbot angeordnet. Die Anordnung ist gültig bis 31.07.2012.

Die Anordnung war erforderlich, da ab dem 13.09.2011 Schüler der 1. Klasse aus Amorbach die Schule in Schneeberg besuchen und diese Schüler von der Bushaltestelle Marktstraße zu Fuß zur Schule gehen müssen. In diesem Bereich entstehen durch parkende Fahrzeuge und sehr schmale bzw. nicht vorhandene Gehwege Gefahren für die Schulkinder.“


Diskussionsverlauf:

Die Mitglieder des Gemeinderates erkundigen sich, ob das Halteverbot auch für den Rückweg der Kinder gilt. Diskutiert wird über die Kurzfristigkeit dieser Maßnahme, Parkmöglichkeit für die Anwohner, Information an die betroffenen Anwohner und Alternativen zur Haltestelle in der Hauptstraße.