Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Eheleute Michela und Uwe Grimm, wohnhaft in 63920 Großheubach, Kolpingstr. 3, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Schneeberg, Roscheklinge 6, Fl.Nr. 1790/40 der Gemarkung Schneeberg, den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Die Eheleute haben Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt.

Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Bauantrag. Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht Einverständnis.

Das Abstecken und die Schnurgerüstabnahme müssen auf Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt Miltenberg erfolgen.

Der Beginn der Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der Gemeindeverwaltung rechtzeitig mitzuteilen.

Vor Baubeginn hat ebenfalls die Abnahme des Gehweges durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.