Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Herr Nikolaos Antoniadis, wohnhaft in 63936 Schneeberg, Urbanusweg 19, beabsichtigt die Errichtung eines Gartenlokales am Wohn- und Geschäftshaus. Er möchte sieben Tische mit insgesamt 36 Sitzplätzen einrichten. Das Vorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Sommerberg“ und ist als Schank- und Speisewirtschaft, die der Versorgung des Gebietes dient, im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Die Nutzungsdauer des Gartenlokales ist bis 22.00 Uhr beschränkt. Die Eingangstüre zur Gaststätte ist nach 22.00 Uhr geschlossen zu halten.

Die Antragsteller haben Antrag auf Baugenehmigung gestellt.

Weiterhin wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt, da sich der geplante Biergarten und der Eingangsbereich auf einer im Bebauungsplan „Sommerberg“ gekennzeichneten örtlichen Grünfläche befinden.

Außerdem muss derzeit noch geprüft werden, ob der Eingangsbereich bereits beim Bauakt von Dieter Farrenkopf genehmigt wurde. Falls dies nicht der Fall ist, soll mit heutigem Bauantrag eine nachträgliche Genehmigung, des bereits zum Zeitpunkt des Erwerbes im Jahr 1988 bestandenen Eingangsbereiches, erfolgen.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Die Baupläne sind von allen Angrenzern unterschrieben.

 

Herr Nikolaos Antoniadis beantragt weiterhin die Erweiterung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz für die Gartenwirtschaft täglich von 11.30 Uhr bis 22.00 Uhr.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag und von der Erweiterung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.