Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 16.03.2011, lfd.Nr. 0494)

Der Markt Schneeberg beantragte für die Einleitung der zusätzlich aus der geplanten Ultrafiltrationsanlage anfallenden Rückspülwässer eine Änderung der erteilten beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis in den Saubach. Bei der Überprüfung fiel auf, dass der vorhandene Absetzbehälter für das Rückspülwasser aus der Entsäuerung mit 20 m³ Volumen für die bei einem Spülvorgang anfallenden ca. 35 m³ Spülwasser nicht ausreicht, um den Grenzwert von 50 mg/l für „Abfiltrierbare Stoffe“ einzuhalten. Dies zeigte sich bei der Überprüfung sehr deutlich. Aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen im Jahr 1997 entspricht die Reinigungsleistung des Klärbehälters nicht mehr dem geforderten Stand der Technik. Das Landratsamt sah Abhilfemaßnahmen als dringend geboten.

Auch nach Änderung der unvorteilhaften Position des Einlaufstutzens und der vollständigen Reinigung des Klärbehälters konnten die geforderten Grenzwerte nicht erreicht werden. Die Proben von der Rückspülung der Entsäuerung am 23.03.2011 und am 30.05.2011 lagen über den zulässigen Grenzwerten.

 

Das Ingenieurbüro Klingenmeier erarbeitete im Auftrag der Marktgemeinde Schneeberg Lösungsvorschläge zur langfristigen Einhaltung des Überwachungswertes für die abfiltrierbaren Stoffe.

 

Herr Klingenmeier und Herr Mattersberger vom Ingenieurbüro Klingenmeier geben einen Überblick über die festgestellten Messwerte im Februar, März, April und Mai 2011 unter Berücksichtigung von Verbesserungen und Änderungen bei der Rückspülung. Bildlich wird die Eintrübung bei der Einleitung in den Saubach verdeutlicht.

 

Folgende Lösungsmöglichkeiten werden aufgezeigt:

 

Lösungsmöglichkeit 1: Neubau eines Absetzbeckens

Dimensionierung eines Klärbehälters gem. BLfW-Merkblat Nr. 1.6/4:

Größe 40 m³ (30 m³ für schlammhaltiges Wasser, 10 m³ für Schlamm)

à Ein Anbau an das bestehende Absetzbecken wäre nach Meinung des Ingenieurbüros keine wirtschaftliche Lösung.

 

Lösungsmöglichkeit 2: Einleitung in den Schmutzwasserkanal

Das bedeutet Neubau einer Abwasserleitung mit Pumpstation.

à Größere Pumpstation Durchmesser ca. 3m, Q = 40 l/s.

Evtl. wäre auch noch die Möglichkeit, das vorhandene Absetzbecken als Puffer dazwischen zu schalten, um die Pumpe kleiner zu dimensionieren. Leitungsvariante wurde so gewählt, um die vorhandene Elektrizität am alten Wasserhaus zu nutzen.

 

Der Grobkostenvergleich ergibt:

 

Als nächsten Schritt sieht das Ingenieurbüro eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Christian Klingenmeier wagt zu prognostizieren, dass die einzigen Kosten, die zusätzlich hinzukommen, Kosten für Pumpe und Energie sind. Der Barkostenwert wird sich noch etwas erhöhen. Er sagt, dass die Variante Kanalanschluss bedeutet, dass man unabhängiger ist in Bezug auf Änderungen bei der Abwasserverordnung. Die Rechtssicherheit bei der Variante Kanalanschluss wird seiner Meinung nach die höhere sein.

 

1. Bgm. Kuhn bedankt sich für die beiden Lösungsmöglichkeiten, die das Ingenieurbüro erarbeitet hat.


Beschluss:


Diskussionsverlauf:

Die Mitglieder des Gemeinderates erfahren in der sich anschließenden Diskussion, dass das Landratsamt Miltenberg und das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg in ihren Schreiben bereits gefordert haben, die Grenzwerte einzuhalten. Die Einleitung des Abwassers in den Saubach stellt eine Gewässerverunreinigung dar. Die Maßnahmen müssen so voranschreiten, dass ein Fortschritt erkennbar ist. Es handelt sich um ein Bundesgesetz. Jedoch ist es für einen Laien schwer zu begreifen, dass die abfiltrierbaren Stoffe (wie Ton und Kalk), die aus dem Wasser kommen, nicht dem Wasser wieder zugeführt werden können.

Unterschiedliche Überlegungen kommen zur Sprache:

·    Pumpe am Wasserwerk und Ableitung über die vorhandene Leitung

·    ob das Spülwasser die Abwasserkosten erhöht

·    Anbau eines Rückspülbehälters (Naturkiesfilter) in offener Bauweise an den vorhandenen Behälter

·    Ableitung über einen bereits vorhandenen offenen Graben am Waldrand

·    Anschluss an die Kanalisation in der Zittenfeldener Straße durch Mitverlegung einer zusätzlichen Leitung beim Einpflügen der DSL-Leitung zum Wasserwerk

·    Einschaltung der Politiker und Einreichung einer Petition im Landtag

Die Gemeinderatsmitglieder erfahren vom Ingenieurbüro, dass kein natürlicher Filter in offener Bauweise für ungelöste Stoffe in Frage kommt, dass von ca. 0,5 Tonnen Schlamm im Jahr die Rede ist, und dass bei einer Einleitung in den offenen Graben am Waldrand sich nur die Einleitungsstelle ändert und die Grenzwerte dann für diese Stelle gelten. Auf die Frage, ob andere technische Möglichkeiten denkbar sind, wird erklärt, dass auf jeden Fall der Kalkfilter zum Einsatz kommen muss, da das Wasser aus den Brunnen zu weich ist. Er schätzt, dass 80 Prozent der abfiltrierbaren Stoffe aus den Brunnen stammen. Weiterhin erfährt der Gemeinderat, dass auf Grund des Schlammraumes keine Lösungsmöglichkeit von der Stange genommen werden kann, sondern in die bauliche Ausführung in Ortbeton erfolgen muss.

Die Prüfung weiterer Alternativen wird vom Gemeinderat gefordert. Geht man von der derzeitigen Grobkostenschätzung und einer Abschreibung von 25 bis 40 Jahren aus, würde diese Maßnahme eine Verteuerung des Wasserpreises von 3,6 Cent pro m³ bedeuten.