Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 23.07.2010, lfd.Nr. 365)

Die Kindergartenleitung hat die jährliche Bedarfsumfrage bei den Eltern durchgeführt. Es wurden alle in Schneeberg geborenen Kinder unter 3 Jahren in die Umfrage einbezogen. Das Interesse an der Kleinkindbetreuung unter 3 Jahren ist gestiegen. Im laufenden Kindergartenjahr 2010/2011 wurden bereits 21 Kinder ab 2 Jahren aufgenommen; nur ein Kind war bereits 3 Jahre alt.

 

Von zwei Eltern wurde nun gewünscht, dass ab kommendem Monat (Mai 2011) ihr Kind mit einem Alter von einem Jahr aufgenommen wird. Da bereits die Kinderkrippengruppe gut besetzt ist, hätte dies zur Folge, dass die Organisation der Gruppen im laufenden Jahr umgestellt werden müsste.

 

Gestern ist die Betriebserlaubnis für den neu renovierten Kindergarten vom Landratsamt Miltenberg erteilt worden. Aufgrund der Feststellungen und der Begehung vom 20.04.2011 wurde die Erlaubnis zum Betrieb des Kindergartens Regenbogen mit insgesamt 68 Plätzen, davon maximal 18 Plätze für Kinder unter drei Jahren, erteilt.

50 Plätze dürfen von Kindern, die mindestens 2 ½ Jahre alt sind, belegt werden. Diese sind hinsichtlich der Platzzahl wie Dreijährige zu behandeln. Bisher lag eine Erlaubnis für drei Gruppen mit insgesamt 73 Plätzen vor.

Derzeit (April 2011) sind 46 Kinder über 3 Jahren, 16 Kinder unter 3 Jahren und 4 Schulkinder, d.h. insgesamt 66 Kinder angemeldet. Im Mai 2011 kommen drei und im Juni nochmals zwei Krippenkinder dazu, die eingewöhnt werden müssen.

 

Im September 2011 verlassen 12 Kinder den Kindergarten und werden in der Grundschule eingeschult. Die Situation zu Beginn des neuen Kindergartenjahres wird die sein, dass wir mit ca. 45 Kindergartenkindern (zwischen 3 und 6 Jahren) und 15 Krippenkindern (unter 3 Jahren) starten. Im Laufe des Kindergartenjahres werden zwischen Oktober 2011 und August 2012 weitere 8 Kinder unter 3 Jahren hinzukommen. Weiterhin werden ca. 4 Schulkinder der 1. und 2. Klasse den Kindergarten nach Schulende und in den Ferien besuchen.

 

Die Betriebserlaubnis umfasst auch die Aufnahme von 18 Kindern zwischen 0 und 3 Jahren. Es wird darauf hingewiesen, dass ab 01. August 2013 ein Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege hat.

 

Hinsichtlich der Gebührenhöhe werden derzeit für 20 gebuchte Wochenstunden 40 € erhoben. Für je weitere 5 Stunden erhöht sich der Betrag um 5 € bis auf 65 € für 45 gebuchte Wochenstunden. Diese Gebühren gelten gleichermaßen für Kindergartenkinder, Krippenplätze (unter 3 Jahren) und für die Schulkinder, wobei für die unter 3-jährigen ein weit höherer Personalbedarf erforderlich ist.

 

Im Schreiben des Landratsamtes Miltenberg vom 26.04.2011 wird darauf hingewiesen, dass der Elternbeitrag in Höhe von 40 € für eine Buchungszeit von 20 Wochenstunden sehr niedrig sei. Es wird dringend eine Erhöhung empfohlen. Auch sei für die Altersgruppe unter 3 Jahren ein höherer Beitrag üblich, da ein größerer Personalbedarf bestehe.

Insgesamt wird die neue Einrichtung in der Stellungnahme des Landratsamtes sehr gelobt.
Das Personal und insbesondere die Leitung hinterlassen einen sehr engagierten Eindruck. Die Gemeinde habe durch die Sanierung und den Anbau eine optimale Kinderbetreuungseinrichtung für Kinder unter 3 Jahren sowie im Kindergartenalter geschaffen.

 

Für den Gemeinderat stellt sich nun die Frage, ob bereits im laufenden Kindergartenjahr das Aufnahmealter von mindestens 2 Jahren geändert werden soll, oder ob man ab dem neuen Kindergartenjahr, d.h. ab September 2011, das Aufnahmealter senkt bzw. frei gibt.

Bisher hat man gute Erfahrungen mit der Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren im Kindergarten in Schneeberg gemacht.

Für den geordneten organisatorischen Ablauf des Kindergartenbetriebes wäre die Umstellung auf Kinder unter 2 Jahren ab dem neuen Kindergartenjahr leichter, da ohnehin noch 5 neue Kleinkinder im Mai und Juni dazu kommen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat spricht sich dafür aus, dass im laufenden Kindergartenjahr (bis einschließlich August 2011) keine Änderungen bezüglich Gebühren und Aufnahmealter durchgeführt werden.
In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen soll über die neuen Kindergartengebühren und das Aufnahmealter für das kommende Kindergartenjahr (September 2011 bis August 2012) beraten werden.


Diskussionsverlauf:

Hinsichtlich des Zeitpunktes der Senkung des Aufnahmealters ist sich der Marktgemeinderat weitgehend darüber einig, keine überstürzte Entscheidung zu treffen und eine Änderung der derzeitigen Regelung erst zu Beginn des neuen Kindergartenjahres herbeizuführen. Dadurch werde dem Kindergartenpersonal die nötige Vorlaufzeit gegeben, sich organisatorisch auf die neue Situation vorzubereiten.

Die zur Sitzung anwesende Kindergartenleiterin, Frau Isabell Schmitt, berichtet über die Problematik zweier Eltern, welche wiederholt darauf drängen, ihre einjährigen Kinder aus beruflichen Gründen bereits ab Mai 2011 im Kindergarten aufzunehmen. Hier müsse man gegebenenfalls eine Ausnahmeregelung treffen. Organisatorisch sei es für das Personal leichter, die Senkung des Aufnahmealters erst im September vorzunehmen, da bis dorthin auch der neue Außenspielplatz für die Kleinkinder fertig gestellt ist.