Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 11.10.2024, lfd.Nr. 689)

Bereits im Oktober 2024 wurde ein Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren für ein Wohnhausneubau (1 WE) mit Garage auf dem Grundstück, Schulhof 5, Fl.Nr. 4844/7 der Gemarkung Schneeberg behandelt.

Am 19.02.2025 ist die 1. Änderung zum Bauantrag: Wohnhausneubau (1 WE) mit Garage, AZ: F-76-2024-1  /  09/2024 eingegangen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Schule“.

Es wurde Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt. Die 1. Änderung zum Bauantrag: Wohnhausneubau (1WE) mit Garage wurde durch die Verwaltung geprüft und festgestellt, dass die Vorschriften des Bebauungsplanes „Schule“ eingehalten werden und somit gemäß Art. 58 Abs. 1 Satz 1 BayBO von der Genehmigung freigestellt wird und kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.