Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am
19.10.2023, lfd.Nr. 542)
In Verbindung mit den Arbeiten
für die Vermögensbuchführung hat die Dr. Schulte / Röder-Kommunalberatung,
Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte Gebührenkalkulation für die
gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung vorgelegt.
Mit dem Jahre 2024 begann für
beide Einrichtungen ein neuer (dreijähriger) Kalkulationszeitraum, auf den die
Höhe der derzeit gültigen Benutzungsgebühren abgestellt wurde. Der
Kalkulationszeitraum endet somit erst am 31.12.2026.
In den Kalkulationen wurden nun
die früheren (ursprünglichen) Planungswerte – die vom Ergebnis her zum
derzeitigen aktuellen Benutzungsgebührensatz führten (vgl. Tabellenblatt
„Grundlage des aktuellen Benutzungsgebührensatzes“) – den neuen
Ist-Abrechnungswerten sowie den neuen Planungswerten gegenübergestellt (siehe
Tabellenblatt IST-Abrechnung/Fortschreibung der Finanzplanung).
Legt man diese Werte nunmehr
den Gebührenkalkulationen zugrunde, errechnet sich ein Gebührenbedarf in Höhe
von 3,18 €/m³ Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige Gebühr: 4,00
€/m³) und von 4,11 €/m³ Einleitungsmenge für die Entwässerung (derzeitige
Gebühr: 4,23 €/m³).
1. Bgm. Repp erläutert, dass viele Investitionen erst in diesem
Jahr getätigt werden, so dass die bestehenden Gebühren gerechtfertigt sind.
Vom Grundsatz her bleiben die
Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze bei
beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraumes
(2026) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht vorhergesehenen Änderungen in den
Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue Gebührenkalkulation aufzustellen und die
Gebühren gegebenenfalls neu festzusetzen.
Die aktualisierten Kalkulationen weichen dabei hinsichtlich des Gebührenbedarfs von den Grundlagenkalkulationen des Vorjahres nur unwesentlich ab. Diesbezüglich können die Benutzungsgebührenvorkalkulationen sowie die beschlossenen Benutzungsgebührensätze bis zum Ende des aktuellen Kalkulationszeitraumes bestehen bleiben. Es besteht insofern nicht die Notwendigkeit einer Gebührenneukalkulation.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenkalkulation. Eine Änderung der Verbrauchsgebührensätze ist derzeit
nicht veranlasst.
Diskussionsverlauf:
2. Bgm. Pfeiffer findet es gut, wenn positive Zahlen kommen. Er ist zufrieden, dass die Kalkulationszahlen gut sind. Der Trend stimmt und man muss in der nächsten Zeit nicht neu berechnen. Allerdings muss man vorsichtig sein angesichts der Sachen, die noch zu tun sind.