Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 16.02.2024, lfd.Nr. 597)

Der Markt Schneeberg hat in der Sitzung vom 16.02.2024 die Änderung des Flächennutzungsplans im Regelverfahren beschlossen.

 

Für das Grundstück Fl.-Nr. 6295 und eine Teilfläche von Fl.-Nr. 6296 soll der Bebauungsplan erweitert werden, sodass hier ein weiteres Wohnbaugrundstück ausgewiesen werden kann. Hierfür ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches auf die Grundstücke Fl.-Nr. 6295 sowie 6296 (Teilfläche) und 6300/1 (Teilfläche) erforderlich.

 

Die Eigentümer aller genannten Grundstücke sind mit der Erweiterung des Bebauungsplanes einverstanden.

 

Das Flurstück mit der Fl.-Nr. 6300/1 soll später als Grünfläche ausgewiesen werden, da die Eigentümer keine Bebauung in diesem Bereich wünschen.

 

Ein Teilbereich der Fl.-Nr. 6295 und Fl.-Nr. 6296 liegen im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung wurde beim Landratsamt Miltenberg (Untere Naturschutzbehörde) beantragt. Eine Freistellung im weiteren Baugenehmigungsverfahren wurde in Aussicht gestellt.

 

Nutzung der ausgewiesenen Flächen:

Der Flächennutzungsplan für diesen Bereich muss geändert werden, da das Gebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ festgelegt ist.

Die Änderung soll im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet analog zum bestandskräftigen Bebauungsplan „Östlich der Zittenfeldener Straße“ ausgewiesen werden.


Beschluss:

Der Markt Schneeberg billigt die Änderung des Flächennutzungsplanes Schneeberg im Bereich der Erweiterung des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ in der Fassung vom 11.02.2025 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.