Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Im südöstlichen Stadtgebiet Walldürn ist im Gewann Spangel, zwischen der Bundesstraße B 27 und der Wilhelm-Röntgen Straße, die Verlagerung und Neuerrichtung mit einer damit verbundenen Erweiterung des Möbelhauses Schäfer & Fitz aus Höpfingen-Waldstetten, vorgesehen. Für das vorgesehene Areal liegt eine seit dem 30.04.2004 wirksame Flächennutzungsplanfortschreibung vor, in dem der Standort als Gewerbegebiet dargestellt ist. Der Vorhabenträger plant die Verlagerung seines Möbelhauses von Höpfingen-Waldstetten mit derzeit 1.556 m² Verkaufsfläche an den Standort „Spangel“ im Südosten der Stadt Walldürn (Entfernung 8 km). Dort ist eine Neuerrichtung mit insgesamt 5.500 m² Verkaufsfläche vorgesehen. Um die Anlage realisieren zu können, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgesehen. Wie aus den Projektunterlagen zu ersehen ist, umfasst das Einzugsgebiet des geplanten Vorhabens auch kleinere Teilbereiche Unterfrankens. Um die unterfränkischen Belange umfassend in das Verfahren einbringen zu können, bittet die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde um Stellungnahme bis spätestens 28.03.2011 zu diesem Projekt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Raumordnungsverfahren zur Überprüfung der Verlagerung (mit Erweiterung) eines Möbelhauses von Höpfingen nach Walldürn. Einwendungen werden nicht erhoben.