Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 wurde am 10. Februar 2011 vom Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuß vorgenommen.
Die Niederschrift dieser Finanzausschußsitzung liegt den Fraktionen zusammen mit dem Rechenschaftsbericht, dem Haushaltsergebnis und der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009 vor.
Zum Prüfungsschwerpunkt wurde das Aufgabengebiet der Allgemeinen Verwaltung bestimmt. Nach eingehenden Erläuterungen zu den im Einzelplan 0 des Haushaltsplanes gegliederten Teileinrichtungen der inneren Verwaltung und der Darstellung der finanziellen Entwicklung dieser Einrichtungen im Rechnungsjahr 2009 wurden verschiedene Vorgänge anhand ausgewählter Kassenbelege stichprobenweise geprüft und erörtert.

Die weitere Prüfung stand im Rahmen der formellen und materiellen Untersuchung weiterer Geschäftsvorgänge aus allen Bereichen der Verwaltungstätigkeit und allen gemeindlichen Einrichtungen.

Während der gesamten Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen und keine Anhaltspunkte auf Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Haushalts- und Kassenführung.

 

1. Bgm. Kuhn sagt, dass das Jahr 2009 für die Gemeinde ganz gut gelaufen ist. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt bei 279.483,64 €, das sind 131.000 € mehr als geplant. Bei der Gewerbesteuer ergab sich eine Erhöhung um 81.000 €. Die Ausgaben aus dem Projekt „In der Winterhelle“ für Kanal, Wasser und Straße wurden in Höhe von 580.000 € getätigt. Eine neue Darlehensaufnahme – geplant waren 250.000 € – war nicht erforderlich. Im Haushalt waren bereits Ansätze für Kindergarten und die Desinfektionsanlage für die Wasserversorgung. Der Sollüberschuss aus dem Jahre 2009 beträgt 247.370,07 € und wurde für die Finanzierung von Vorhaben des Haushaltsjahres 2010 verwendet.

Der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2009 betrug 958.958,41 €, d.h. 524,31 € pro Einwohner. Damit liegt Schneeberg unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden.

 

Seitens des Gemeinderates werden keine Einwendungen erhoben.


Beschluss:

Die im Haushaltsjahr 2009 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2009 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: