Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung
am 17.07.2024, lfd.Nr. 663 und BAS-Sitzung am 05.08.2024)
Nach einem Vorort Termin des Bauausschusses am 05.08.2024 wurde mit den Eigentümern vereinbart, dass sie dem Markt Schneeberg einen Vorschlag unterbreiten, welcher bei der Gemeinderatssitzung am 12.09.2024 behandelt werden soll.
Zwischenzeitlich waren die Eigentümer am 28.08.2024 nochmals bei Frau Sauer im Landratsamt Miltenberg und am 29.08.2024 zu einem Gespräch im Rathaus.
Hier wurde ihnen nochmals mitgeteilt, dass sie dem Markt Schneeberg einen Vorschlag unterbreiten sollen.
Der Antrag auf isolierte Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze wurde am 30.08.2024 bei der Gemeinde Schneeberg eingereicht und wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Aus den Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Bauherr plant, den vorhandenen Carport um 2,40 m zu kürzen, da sie davon ausgehen, dass die Mitglieder des Gemeinderates einer Kürzung um 1,65 m nicht zustimmen werden.
Das bedeutet, dass die Photovoltaikanlage abgebaut, der Carport entfernt, gekürzt und eigenständig neu aufgebaut wird und anschließend alle Solarmodule wieder montiert werden, einige davon auf der Garage.
Falls die Mitglieder des Marktgemeinderates einer
Überschreitung der Baugrenze von 0,60 m zustimmen könnten müsste der Carport
nicht vollständig zurückgebaut werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat ist, wie aus dem Antrag vom
30.08.2024 zu entnehmen, mit einer Kürzung des Carports um 2,40 m
einverstanden.
Somit wird dem Antrag auf isolierte Befreiung zugestimmt.