Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 19.07.2023, lfd.Nr. 517)

 Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 04. Juli 2024 vom Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss vorgenommen. Der Rechenschaftsbericht, das Haushaltsergebnis und die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 liegen den Fraktionen vor.

Die Tätigkeit des Ausschusses beschränkte sich insbesondere auf die Plausibilitätsprüfungen der Kassenabläufe und auf stichprobenweise Prüfungen der formellen und materiellen Richtigkeit einzelner Geschäftsvorgänge bzw. gemeindlicher Maßnahmen.

Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte auf Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Haushalts- und Kassenführung.

Seitens des Gemeinderates werden keine Einwendungen erhoben.

1. Bgm. Repp spricht seinen Dank an Kämmerer Florian Bleifuß aus, welcher alles übersichtlich digital aufbereitet hat.


Beschluss:

Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

 

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

Einnahmen

Verwaltungshaushalt Euro

Vermögenshaushalt
Euro

Gesamt-Haushalt Euro

1.1   Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.391.653,38

1.470.511,00

5.862.164,38

1.2   Neue Haushaltseinnahmereste

+

 

 

 

1.3   Abgang alter Haushaltseinnahmereste

-

 

 

 

1.4   Abgang alter Kasseneinnahmereste

-

 

1.5   Summe bereinigte Soll-Einnahmen

=

4.391.653,38

1.470.511,00

5.862.164,38

Ausgaben

 

Verwaltungshaushalt Euro

Vermögenshaushalt
Euro

Gesamt-Haushalt
Euro

1.6   Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.391.653,38

1.470.511,00

5.862.164,38

1.7   Neue Haushaltsausgabereste

+

 

 

 

1.8   Abgang alter Haushaltsausgabereste

-

 

 

 

1.9   Abgang alter Kassenausgabereste

-

 

 

 

1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben

=

4.391.653,38

1.470.511,00

5.862.164,38

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

Darin enthalten:

1.)      Zuführung vom Vermögenshaushalt                                                                 Euro                       0,00

2.)      Zuführung zum Vermögenshaushalt                                                                 Euro             556.918,57

3.)      Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV                                                    Euro             993.398,78

 

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

2.1    Unerledigte Vorschüsse                                                                                    Euro                       0,00

2.2    Unerledigte Verwahrgelder                                                                               Euro                       0,00