Sachverhalt:
Die Bauherren beabsichtigen eine Nutzungsänderung von einem Einfamilienhaus in ein Dreifamilienhaus auf der Fl.Nr. 6351, Zittenfeldener Straße 1, 63936 Schneeberg. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“. Die Bauherren haben einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt.
Wohneinheit 1 EG 99,38 m² 2 Stellplätze
Wohneinheit 2 KG 39,24 m² 1 Stellplatz
Wohneinheit 3 OG 78,64 m² 2 Stellplätze
Nach der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen müssen insgesamt 5 Stellplätze errichtet werden, wovon 2 Stellplätze bereits vorhanden sind.
Die drei noch zu errichtenden Stellplätze sind außerhalb der Baulinie auf einer im Bebauungsplan als „Private Grünfläche“ ausgewiesenen Bereich geplant.
Hierfür beantragt der Bauherr eine anteilige Umnutzung der privaten Grünfläche als Stellplätze. Aus der Begründung geht hervor, dass die Lage für die Stellplätze nicht nur die einzige Fläche auf dem Grundstück ist, sondern auch der ideale Platz zur Erschließung.
Die Baupläne sind von den Angrenzern nicht unterzeichnet.
Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten
Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur
Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“
stimmt der Gemeinderat zu.