Sachverhalt:
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung des Landratsamtes Miltenberg vom 31.05.2024, Nr. 12.1-9412.1, wird bekanntgegeben. Sie wurde allen Marktgemeinderatsmitgliedern einschließlich der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 27.05.2024 im Ratsinformationssystem der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Die Haushaltssatzung enthält in diesem Jahr nach Art. 71 Abs. 2 GO genehmigungspflichtige Bestandteile. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 735.000 € zur Finanzierung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde mit Bescheid vom 31.05.2024 entsprechend genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung des Marktes Schneeberg nicht.
Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen haben sich keine Beanstandungen ergeben. Das Landratsamt Miltenberg fordert jedoch - wie in jedem Jahr - die Gemeinde zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Haushaltsführung auf.
In der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle wird, wie in den Vorjahren, sehr umfassend auf die gemeindliche Schuldenentwicklung sowie auf die finanzielle Bewegungsfreiheit des Marktes Schneeberg eingegangen.
Der Schuldenstand lag zu Beginn diesen Jahres bei 500.000,00 € (pro-Kopf-Verschuldung von 288,18 €): Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Darlehenstilgungen sowie der genehmigten Kreditaufnahme in Höhe von 735.000 € würde der Schuldenstand sich zum Ende des Jahres auf voraussichtlich 1.235.000,00 € belaufen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 663,97 € entspricht. Diese würde dann noch unter dem Landesdurchschnitt von 728 € liegen. Zu berücksichtigen sind jedoch noch die anteiligen Schulden aufgrund der Beteiligungen an den Schulverbänden, welche hier noch dazuzurechnen sind. Durch die in der Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehenen Kreditaufnahmen würde sich der Schuldenstand bis Ende 2027 erheblich auf 1.519.000 € erhöhen.
Hinsichtlich der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird seitens der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle kritisch der Umstand bewertet, dass sowohl im Haushaltsjahr 2024 als auch in den Finanzplanungsjahren 2025 – 2027 die Mindestzuführung nicht erreicht wird. Vielmehr wird diese in den folgenden Jahren um 83.000 €, um 100.000 €, um 123.000 € und um 130.000 € unterschritten. Es ergibt sich somit für das Jahr 2024 eine finanzielle Bewegungsfreiheit von 0,0 % und für die nächsten drei Planungsjahre von 0,6 %, 0,49 % und 0,32 %. Die freie Finanzspanne liegt damit im gesamten Finanzplanungszeitraum bei unter 1 % und damit im angespannten Bereich.
Es ist somit eindeutig erkennbar, dass die finanzielle Lage des Marktes Schneeberg angespannt ist. Kritisch ist, dass aus der Finanzplanung keine Verbesserung der Zuführung zum Vermögenshaushalt erkennbar ist und somit der Schuldendienst für die bereits aufgenommenen Kredite und insbesondere den geplanten Kredit nicht durchgehend sichergestellt ist.
Damit diese kritische Lage bestmöglich überwunden werden kann, hat der Markt Schneeberg durch den Kämmerer Herrn Florian Bleifuß entsprechende Abhilfemaßnahmen gegenüber der Kommunalaufsicht offengelegt. So sollen in diesem Jahr noch z.B. sämtliche Einnahmen als auch Ausgaben überprüft werden. Insbesondere soll dabei untersucht werden, ob bei den Einnahmen noch Anpassungen notwendig sind und inwieweit bei den Ausgaben noch freiwillige Leistungen getätigt werden können. Diese sowie weitere Maßnahmen sind nun im Jahr 2024 zu ergreifen, so dass zukünftig die Zuführung zum Vermögenshaushalt erhöht werden kann. Die Zuführung soll dabei mindestens so hoch sein, dass die ordentliche Tilgung aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt finanziert werden kann.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass der
Haushaltsgenehmigungsbescheid vom 31.05.2024 mit dem Az. 12.1 – 9412.1 sowie
die Haushaltswürdigung entsprechend zur Kenntnis genommen wurde und die darin
aufgeführten Bestimmungen beachtet werden.
Diskussionsverlauf:
3. Bgm. Wöber sagt, dass die Pflichtaufgaben gemacht werden müssen. Die Gemeinde wird in ein Korsett hineingedrängt. Wir leisten uns keinen Luxus, sondern erfüllen nur die Pflichtaufgaben.
1. Bgm. Repp bestätigt dies und teilt mit, dass in den nächsten Jahren noch Schulden beim Abwasserzweckverband und bei den Schulverbänden der Grundschule und Mittelschule hinzukommen werden.