Sachverhalt:

GR Kiel teilt mit, dass er Anrainer des Mühlbaches ist. Im Mühlbach fließt seit zwei Wochen kein Wasser mehr und es befindet sich jetzt nur noch weißer Schaum in der Höhe seines Anwesens. Am Einlass des Mühlbachs haben die Brüder Kern ein regulierbares Wehr aus Schalbrettern installiert. Daneben wurde ein Schild mit dem Hinweis aufgestellt, dass das Wehr wegen Wartungsarbeiten am Kanal nicht entfernt werden darf. Ralf Kern vermutet, dass die Verrohrung des Mühlbaches auf Höhe seines Anwesens undicht ist und deshalb Wasser im Keller hat. Die Familie Kern hat eine illegale Wasserzapfstelle im Haus, vielleicht kann auch dies der Grund für das Wasser im Keller sein. Herr Wöber hat den Mühlbach verrohrt und eine Quelle, die in den Mühlbach läuft, in den Marsbach abgeleitet. Darf er eine Verrohrung einfach so machen?

1.Bgm.Repp teilt mit, dass er mit der Angelegenheit Mühlbach schon seit Monaten belästigt wird, obwohl es sich um einen Bach in Privatbesitz handelt. Zu Beginn seiner Amtszeit, gab es ein Treffen mit dem Wasserwirtschaftsamt, Thomas Berberich vom Landratsamt Miltenberg, einem Mitarbeiter von der Unteren Naturschutzbehörde, Familie Wöber und ihm. Grund war die Verrohrung des Mühlbaches auf dem Anwesen der Familie Wöber. Die Untere Naturschutzbehörde war der Meinung, dass seitens der Familie Wöber ein Ausgleich für den Lebensraum geschaffen werden müsse, da sich sehr viele Lebewesen in dem Bereich des Mühlbaches aufhalten. Es wurde zur Auflage gemacht, die Quelle über einen Graben in den Bach zu leiten.

Herr Ralf Kern hat sich beschwert, dass durch den Bau eines Biberdamms das Wasser angestaut wird und zu viel Wasser in den Mühlbach läuft. Er habe einen Abzweig vom Mühlbach in sein Haus, welchen er überhaupt nicht nutzt, der vermutlich undicht ist und wenn zu viel Wasser reinläuft, es in seinen Keller gedrückt wird. Der Bürgermeister soll einen Termin mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Naturschutzbehörde, Thomas Schneider aus Mudau und der Familie Kern am Biberdamm vereinbaren. Es soll besprochen werden, was man gegen den Biber unternehmen kann.

Auf Grund der Vermutung, dass die Verrohrung des Mühlbaches defekt ist, hat Thomas Schneider den Einlauf verschlossen und den Mühlbachkanal in Höhe Anwesen Kern befahren lassen. Gleichzeitig hat Herr Schneider den Abzweig in das Haus Kern verschlossen. Bei dieser Befahrung wurden laut Herrn Schneider keine Schäden festgestellt.

Um ein zweites Gutachten zu haben hat Herr Kern die Firma Geider beauftragt, den Kanal zu befahren. Hierbei wurde festgestellt, dass der viereckige Einstiegsschacht an den Fugen undicht ist. Kurz vor Ostern waren Herr Ralf Kern und Herr Schneider beim Bürgermeister zu einem Gespräch im Rathaus. Hierbei sollte nach einer Lösung gesucht werden, um den Schaden zu beheben. Es wurde vereinbart, dass Herr Schneider so schnell wie möglich nach einer Fachfirma sucht, die den Kanal abdichtet. Nach Ostern bekam der Bürgermeister einen Anruf von Herrn Ralf Kern. Er hat mitgeteilt, dass er und sein Bruder ein Wehr am Einlauf eingebaut und den Wasserdurchfluss auf das Minimalste reduziert haben. Er würde dulden, falls Beschwerden aus der Bevölkerung wegen des geringen Wasserdurchflusses kommen, dass der Bauhof den Wasserzulauf etwas erhöhen kann. Aber nicht zu viel, damit nicht wieder Wasser in sein Haus eindringt.