Beschluss: Mehrfachbeschluss

Sachverhalt:

Die Realsteuerhebesätze des Marktes Schneeberg sind seit mehreren Jahren unverändert geblieben. So wurden die Hebesätze für die Grundsteuern A und B letztmals zum 01.01.2017 von 300 v.H. auf 330 v.H. erhöht. Die letzte Erhöhung des Gewerbesteuersatzes erfolgte ebenfalls zum 01.01.2017 von 300 v.H. auf 330 v.H.

 

Im Laufe der letzten Jahre wurden seitens des Marktes Schneeberg zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der gemeindlichen Infrastruktur und der örtlichen Lebensverhältnisse durchgeführt. Beispielhaft sind hier zu nennen:

 

-       Neubau eines Dorfplatzes in der Marktstraße

-       Erneuerung/Sanierung der Marktstraße, des Hang- und Hofweges

-       Erschließung des Schulgeländes mit Ausweisung eines Baugebietes

-       Modernisierung der Straßenbeleuchtung

-       Unterhaltung und ständige Erneuerung der Kinderspielplätze (einschließlich Ortsteile)

-       Geräte- und Ausrüstungsausstattung sowie Schutzkleidung der örtlichen Feuerwehren

-       Digitalisierung der örtlichen Sirenen

-       Anschaffung von Notstromaggregaten für den Katastrophenfall

-       Erwerb von Grundstücken u.a. zur Verbreiterung von Wegen

-       Anschaffung und Installation einer Blitzersäule

 

Zu den genannten Kosten kommen noch hohe Ausgaben im Bildungsbereich der Grund- und Mittelschule in Amorbach, an denen der Markt Schneeberg durch die Schulverbandsumlage langfristig mitzutragen hat, hinzu. Auch im Bereich der Abwasserentsorgung, welche durch den Abwasserzweckverband Main-Mud erfolgt, wurden in den letzten Jahren erhebliche Investitionen getätigt. Auch hier hat der Markt Schneeberg die Investitionen, wie z.B. die Erneuerung der Schaltanlagen, langfristig mitzutragen.

 

Für all diese Maßnahmen, insbesondere für die daraus entstehenden Folgekosten, stehen neben staatlichen Zuschüssen, welche nur für deren erstmalige Anschaffung bzw. Errichtung gewährt werden, keine weiteren Einnahmen im Haushalt der Gemeinde zur Verfügung. Sie sind aus eigenen Steuermitteln bzw. aus den zugeteilten Mitteln des Finanzausgleichs zu finanzieren.

Der Markt Schneeberg möchte auch zukünftig zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der gemeindlichen Infrastruktur und der örtlichen Lebensverhältnisse durchführen. So sind bereits in dem diesjährigen Haushaltsplan und dem Finanzplan für die Jahre 2025 – 2027 zahlreiche Maßnahmen beinhaltet.

Damit eine nachhaltige Mitfinanzierung der aus den gemeindlichen Infrastrukturmaßnahmen resultierenden Folgekosten, welche sich durch die jährlichen Inflationsraten stetig erhöhen, gegeben ist, schlägt die Kämmerei vor, die Realsteuerhebesätze um jeweils 40 Prozentpunkte auf 370 v.H. zu erhöhen.

 

Vergleicht man die aktuellen Realsteuerhebesätze des Marktes Schneeberg mit den Landesdurchschnittssätzen vergleichbarer Gemeinden stellt man fest, dass diese zum Teil erheblich unter den jeweiligen Landesdurchschnittswerte liegen. Mit der Erhöhung auf 370 v. H. läge der Markt Schneeberg dann gut im Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden.

Aus finanzieller Sicht würde der Markt Schneeberg nach den aktuellen Haushaltszahlen durch eine entsprechende Erhöhung von 40 v.H. jährliche Mehreinnahmen in Höhe von ca. 46.700 € (Grundsteuer A und B ca. 20.200 €; Gewerbesteuer ca. 26.500 €) erhalten.

 

Die Auswirkungen auf die Grundstücksbesitzer erscheinen, insbesondere dadurch, dass die Steuerbelastung sich jährlich nur um 12,12 % erhöhen würde, als vertretbar. Diesbezüglich würde die jährliche Steuerbelastung für ein durchschnittliches Wohngrundstück, welches sich derzeit zwischen 220 € und 300 € bewegt, um 26 – 36 € erhöhen.

Auch die Gewerbesteuerbelastung würde sich um 12,12 % erhöhen.

 

Die vorgeschlagene Erhöhung der Realsteuerhebesätze auf 370 v.H. würde dafür Sorge tragen, dass der Markt Schneeberg die im Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Investitionen und auch künftige finanzielle Mehrbelastungen stemmen kann.

 


Mehrfachbeschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B zum 01.01.2024 auf 370 v.H. des jeweiligen Messbetrages festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 11   Nein 0

 

 

Der Marktgemeinderat beschließt, den Hebesatz für die Gewerbesteuer zum 01.01.2024 auf 370 v.H. des jeweiligen Messbetrages festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 11   Nein 0


Diskussionsverlauf:

3. Bgm. Wöber meint, dass man erst auf die Ausgaben schauen und die freiwilligen Leistungen kürzen muss, dann die Hebesätze betrachten sollte. Natürlich sind wir zur Hebesatzerhöhung gezwungen.

1. Bgm. Repp berichtet, dass im „Bote vom Untermain“ zu lesen war, dass mehrere Kommunen im Landkreis Miltenberg bei der Verabschiedung des Haushalts auch die Hebesätze erhöht haben.