Sitzung: 12.04.2024 Gemeinderat
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Sachverhalt:
Die
Realsteuerhebesätze des Marktes Schneeberg sind seit mehreren Jahren
unverändert geblieben. So wurden die Hebesätze für die Grundsteuern A und B
letztmals zum 01.01.2017 von 300 v.H. auf 330 v.H. erhöht. Die letzte Erhöhung
des Gewerbesteuersatzes erfolgte ebenfalls zum 01.01.2017 von 300 v.H. auf 330
v.H.
Im
Laufe der letzten Jahre wurden seitens des Marktes Schneeberg zahlreiche
Maßnahmen zur Verbesserung der gemeindlichen Infrastruktur und der örtlichen
Lebensverhältnisse durchgeführt. Beispielhaft sind hier zu nennen:
-
Neubau eines Dorfplatzes in der Marktstraße
-
Erneuerung/Sanierung der Marktstraße, des Hang- und Hofweges
-
Erschließung des Schulgeländes mit Ausweisung eines Baugebietes
-
Modernisierung der Straßenbeleuchtung
-
Unterhaltung und ständige Erneuerung der Kinderspielplätze
(einschließlich Ortsteile)
-
Geräte- und Ausrüstungsausstattung sowie Schutzkleidung der
örtlichen Feuerwehren
-
Digitalisierung der örtlichen Sirenen
-
Anschaffung von Notstromaggregaten für den Katastrophenfall
-
Erwerb von Grundstücken u.a. zur Verbreiterung von Wegen
-
Anschaffung und Installation einer Blitzersäule
Zu den genannten Kosten kommen
noch hohe Ausgaben im Bildungsbereich der Grund- und Mittelschule in Amorbach,
an denen der Markt Schneeberg durch die Schulverbandsumlage langfristig
mitzutragen hat, hinzu. Auch im Bereich der Abwasserentsorgung, welche durch
den Abwasserzweckverband Main-Mud erfolgt, wurden in den letzten Jahren
erhebliche Investitionen getätigt. Auch hier hat der Markt Schneeberg die
Investitionen, wie z.B. die Erneuerung der Schaltanlagen, langfristig
mitzutragen.
Für all diese Maßnahmen,
insbesondere für die daraus entstehenden Folgekosten, stehen neben staatlichen
Zuschüssen, welche nur für deren erstmalige Anschaffung bzw. Errichtung gewährt
werden, keine weiteren Einnahmen im Haushalt der Gemeinde zur Verfügung. Sie
sind aus eigenen Steuermitteln bzw. aus den zugeteilten Mitteln des
Finanzausgleichs zu finanzieren.
Der Markt Schneeberg möchte auch zukünftig zahlreiche
Maßnahmen zur Verbesserung der gemeindlichen Infrastruktur und der örtlichen
Lebensverhältnisse durchführen. So sind bereits in dem diesjährigen
Haushaltsplan und dem Finanzplan für die Jahre 2025 – 2027 zahlreiche Maßnahmen
beinhaltet.
Damit eine nachhaltige
Mitfinanzierung der aus den gemeindlichen Infrastrukturmaßnahmen resultierenden
Folgekosten, welche sich durch die jährlichen Inflationsraten stetig erhöhen, gegeben
ist, schlägt die Kämmerei vor, die Realsteuerhebesätze um jeweils 40
Prozentpunkte auf 370 v.H. zu erhöhen.
Vergleicht man die aktuellen
Realsteuerhebesätze des Marktes Schneeberg mit den Landesdurchschnittssätzen
vergleichbarer Gemeinden stellt man fest, dass diese zum Teil erheblich unter
den jeweiligen Landesdurchschnittswerte liegen. Mit der Erhöhung auf 370 v. H.
läge der Markt Schneeberg dann gut im Landesdurchschnitt vergleichbarer
Gemeinden.
Aus finanzieller Sicht würde
der Markt Schneeberg nach den aktuellen Haushaltszahlen durch eine
entsprechende Erhöhung von 40 v.H. jährliche Mehreinnahmen in Höhe von ca.
46.700 € (Grundsteuer A und B ca. 20.200 €; Gewerbesteuer ca. 26.500 €)
erhalten.
Die Auswirkungen auf die
Grundstücksbesitzer erscheinen, insbesondere dadurch, dass die Steuerbelastung
sich jährlich nur um 12,12 % erhöhen würde, als vertretbar. Diesbezüglich würde
die jährliche Steuerbelastung für ein durchschnittliches Wohngrundstück, welches
sich derzeit zwischen 220 € und 300 € bewegt, um 26 – 36 € erhöhen.
Auch die Gewerbesteuerbelastung
würde sich um 12,12 % erhöhen.
Die vorgeschlagene Erhöhung der
Realsteuerhebesätze auf 370 v.H. würde dafür Sorge tragen, dass der Markt
Schneeberg die im Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Investitionen und auch
künftige finanzielle Mehrbelastungen stemmen kann.
Mehrfachbeschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B zum
01.01.2024 auf 370 v.H. des jeweiligen Messbetrages festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein
0
Der
Marktgemeinderat beschließt, den Hebesatz für die Gewerbesteuer zum 01.01.2024
auf 370 v.H. des jeweiligen Messbetrages festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: Ja 11
Nein 0
Diskussionsverlauf:
3. Bgm. Wöber meint, dass man erst auf die Ausgaben schauen und die freiwilligen Leistungen kürzen muss, dann die Hebesätze betrachten sollte. Natürlich sind wir zur Hebesatzerhöhung gezwungen.
1. Bgm. Repp berichtet, dass im „Bote vom Untermain“ zu lesen war, dass mehrere Kommunen im Landkreis Miltenberg bei der Verabschiedung des Haushalts auch die Hebesätze erhöht haben.