Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 19.07.2023, lfd.Nr. 519)
1. Der Gemeinderat
beschließt den Beitritt als Gesellschafterin zur REW Untermain GmbH durch
Übernahme eines Geschäftsanteils in Höhe von ca. x%. Die Höhe des endgültigen
Geschäftsanteiles ergibt sich aus den Einwohnerzahlen der beteiligten Kommunen
(siehe anhängende tabellarische Übersicht der Kommunen mit dem
Grundsatzbeschluss zum Beitritt).
2. Die Übertragung
des Geschäftsanteils erfolgt zum Nominalwert von 970,17 € (entspricht
0,49 % vom Gesamtanteil am REW) und einmalig 495 € auf Grundlage der als
Anlage beigefügten, kommunalrechtlich geprüften Verträge (Gesellschaftsvertrag
und Konsortialvertrag).
Begründung:
Wie in der
Begründung zum Grundsatzbeschluss vom 19.07.2023 bereits ausgeführt, möchten
die Kommunen im Landkreis Miltenberg gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg und
Energieversorgern aus der Region mit kommunalem Hintergrund das Regionale
Energiewerk Untermain (REW) in der Rechtsform einer GmbH zur Förderung des
Ausbaus erneuerbarer Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg betreiben.
Die Aschaffenburger
Versorgungs-GmbH (AVG) hat die Gesellschaft zunächst als Alleingesellschafter
gegründet, um den Gesamtprozess zu beschleunigen. Nunmehr soll die
Weiterveräußerung und Abtretung der Gesellschaftsanteile zum Nominalwert an die
weiteren Gesellschafter erfolgen. 51% der Anteile gehen an die Stadt
Aschaffenburg und die Kommunen aus dem Landkreis Miltenberg. 37% der Anteile
werden übertragen an die regionalen Energieversorger (Gasversorgung
Unterfranken GmbH 12%, City-Use GmbH & Co. KG 12%, Entega Regenerativ GmbH
12% und Energiegenossenschaft Untermain eG 1%.
Innerhalb der
Gruppe der kommunalen Gesellschafter erfolgt die Verteilung der Anteile
prozentual, gemessen an der Einwohnerzahl. Eine Beteiligung weiterer
Gesellschafter neben den vorstehend benannten, insbesondere von privaten
Unternehmen, ist zum derzeitigen Zeitpunkt ausgeschlossen.
Der Beitritt der
Kommunen ist bei einem gemeinsamen Notartermin in der ersten Märzwoche 2024
geplant.
Die REW sorgt für
die Grundlagen bei regionalen Projekten. Im ersten Schritt für den Bereich der
Windenergieanlagen die Flächensicherung sowie die Erstellung von
Projektdatenblättern, die als Entscheidungsgrundlage dienen, ob und durch
welche(n) Gesellschafter das jeweilige Projekt realisiert wird.
Die Finanzierung
des laufenden gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft erfolgt über
jährliche Einzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft. Die Kosten
hierfür werden initial auf ca. 500 TEUR/p.a. geschätzt, wobei diese je nach
Anzahl der gleichzeitig zu entwickelnden Projekten auch variieren können.
Um allen Gemeinden
eine Beteiligung an der REW Untermain GmbH zu ermöglichen, wurde eine
disquotale Beteiligung der Finanzierung beschlossen. Die Kommunen als 51 %
Gesellschafter finanzieren zusammen 100 TEUR/p.a., die 48 % Gesellschafter
finanzieren 400 TEUR/p.a, dies entspricht bei vier Partnern einem Betrag
von jeweils 100 TEUR/Gesellschafter/p.a. Die Bürgerenergiegenossenschaft
Untermain e.G. finanziert 1 %, welches einem Betrag in Höhe von 5.000 EUR/p.a.
entspricht.
Werden durch die
Abgabe von Projekten an die ausführenden Projektgesellschaften mehr finanzielle
Mittel durch die REW vereinnahmt als in der Zukunft erforderlich sind oder wird
die Entscheidung getroffen, keine weiteren Projekte mehr zu verfolgen, werden
die überschüssigen Mittel an die in Vorleistung getretenen Gesellschafter der
REW im gleichen Aufwandsverhältnis zuzüglich einer Verzinsung und eines
angemessenen Risikozuschlags zurückerstattet. Ziel ist es, dass die REW sich zu
einem noch nicht definierbaren Zeitpunkt durch die Veräußerung der Projektrechte
refinanziert. Mit der Weitergabe der entwicklungsreifen Projekte an
interessierte REW-Gesellschafter werden die bis dahin angefallenen
Entwicklungskosten der REW zuzüglich Entwicklungsmarge ersetzt. Damit fließen
der REW finanzielle Mittel für zukünftige Projekte zu.
Die REW treibt die
Energiewende in der Region an, insbesondere durch die Realisierung von
Erneuerbare Energie Projekte in eigenen Projektgesellschaften, die Beteiligung
von Bürgern und regionalen Firmen an den Projekten und langfristig durch
Mitgestaltung der Wärmewende und von Speicherprojekten für erneuerbare
Energien.
Die Hauptaufgaben
der REW stellen sich dabei wie folgt dar:
Das REW akquiriert
und sichert Flächen zur Realisierung von Erneuerbaren Energie-Projekten
(Schwerpunkt Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik) bei den kommunalen
Gesellschaftern oder bei anderen privaten oder öffentlichen
Grundstückseigentümern. Hierzu soll die REW mit den Grundstückseigentümern
(reine) Pachtverträge abschließen.
Das REW erstellt
jeweils eine Potentialanalyse der gesicherten Gesellschaftsflächen für das
jeweilige EE-Projekt in Form eines entscheidungsfähigen Datenblattes. Dieses
Datenblatt beinhaltet u. a. die planungsrechtliche Situation vor Ort,
Informationen zu möglichen Immissionen, Ertragsabschätzungen und
Erschließungsvarianten. Sollten entscheidungsrelevante Daten zur
Potentialanalyse bezüglich Weiterverfolgung von akquirierten Flächen nicht
vorliegen, so beauftragt die REW entsprechende Gutachter/Dritte, diese Daten zu
ermitteln.
Die
Potentialanalyse wird allen Gesellschaftern der REW Untermain GmbH zur
Verfügung gestellt. Auf Grundlage der Potentialanalyse hat jeder Gesellschafter
innerhalb einer angemessen, von der Geschäftsführung festgesetzten Frist die
Möglichkeit, Projekte zu übernehmen. Hierfür muss der REW verbindlich
mitgeteilt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der oder die
Gesellschafter das Projekt weiterverfolgen möchte/n. Eine Übergabe an die
Gesellschafter der REW kann allerdings frühestens mit Vorlage einer
aussagekräftigen Potentialanalyse erfolgen. Auch die REW selbst kann sich
gegebenenfalls an Projekten gesellschaftsrechtlich beteiligen.
Wird ein Standort
auf Grundlage der Potentialanalyse durch bestimmte Gesellschafter
weiterverfolgt, werden auch alle projektspezifischen Rechnungen, d. h. alle bis
zum Zeitpunkt der Übertragung entstandenen internen und externen Kosten des
Projekts, welche im Laufe des Entwicklungsprozesses entstanden sind, an
diejenigen Gesellschafter weiterberechnet, die das Projekt eigenverantwortlich
übernehmen. Sollte ein Projekt nicht weiterverfolgt werden, so verbleiben die
bis dahin entstanden Projektkosten bei der REW. Bei Übertragung des Projektes
wird zusätzlich zu den Realkosten eine Projektübertragungsmarge in Rechnung
gestellt. Die Höhe wird jeweils im Einzelfall ermittelt, da es das Ziel ist,
die REW in ihrer Funktion als Förderer des EE-Ausbaus in der Region
kostenneutral zu stellen.
Die Berechtigung,
ein Projekt zu übernehmen, erfolgt auf eigenen Namen und eigene Rechnung nach
dem sogenannten „Zwiebelschalenprinzip“. Je mehr die Kommune (bzw.
REW-Gesellschafter) von dem Projekt „betroffen“ ist, desto eher und mehr kann
sie sich an dem Projekt beteiligen. Die Beteiligung ist dabei optional und kann
zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen (beispielsweise Projektstart,
Inbetriebnahme, ein Jahr nach Inbetriebnahme). Je eher sich der kommunale
Partner an dem Projekt beteiligt, desto geringer fällt die Risikoprämie bei der
Beteiligung aus, d.h. desto günstiger wird der Erwerb der Gesellschaftsanteile
an der Projektgesellschaft.
Die Übergabe des
Projektes von der REW an die projektweiterführenden Gesellschafter erfolgt
durch einen sogenannten „Projektrechteübertragungsvertrag“. Im Rahmen des
Projektrechteübertragungsvertrags werden alle Gutachten, Gestattungsverträge
usw. seitens der REW in der Regel an die gegründete
Projektgesellschaft/Kooperationspartner übertragen.
Die
projektweiterführenden Gesellschafter gründen entweder bereits zu diesem
Zeitpunkt eine Projektgesellschaft oder entwickeln das Projekt zunächst im
Rahmen eines Kooperationsvertrags weiter fort.
Steht kein
Gesellschafter zur Verfügung, der als Projektentwickler fungieren will, kann
ein Dritter als Projektentwickler beauftragt werden.
Die Regierung von
Unterfranken hat die Satzung und den Konsortialvertrag kommunalrechtlich
geprüft und mit E-Mail vom 13.12.2023 in Abstimmung mit dem Landratsamt
Miltenberg ihre Freigabe erteilt.
Als Gründungsgeschäftsführer fungierten Hr. Dieter Gerlach (ehemals AVG) und Hr. Christoph Keller (Geschäftsführer emb). Mit Beitritt der kommunalen Gesellschafter wird Hr. Dieter Gerlach als Geschäftsführer abberufen und ein von der Gesellschafterversammlung gewählter kommunaler Vertreter neben Christoph Keller zum Geschäftsführer bestellt. Weiterhin werden in der Gesellschafterversammlung die vier kommunalen Aufsichtsräte bestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass der Markt
Schneeberg als Gesellschafter der REW Untermain GmbH zur Förderung des Ausbaus
erneuerbarer Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg beitritt.