Sitzung: 13.09.2023 Gemeinderat
Sachverhalt:
Mit Bescheid
vom 12.06.2023, Nr. 51-6100-FNP-7-2023-1 hat das Landratsamt Miltenberg die
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schneeberg im Bereich des
Sondergebietes „Grüngutsammelplatz“ auf der Teilfläche Fl.Nr. 6862 der
Gemarkung Schneeberg genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am
12.09.2023 gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt
gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans
wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und
die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem
Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach
Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeindeverwaltung,
Hauptverwaltung, Amorbacher Straße 1, 63936 Schneeberg, während der
Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Der
Vorsitzende sagt, als nächster Schritt muss überlegt werden, wie der
Grüngutsammelplatz am besten zu gestalten ist. Er berichtet von einer Begegnung
mit einer nicht ortsansässigen Person in der vergangenen Woche auf dem
Grüngutsammelplatz, die ihr Grüngut dort abgeladen hat. Auf Nachfrage erhielt
er die Antwort, dass es doch egal sei, wo der Abfall hingebracht wird, da
ohnehin alles vom Landkreis bezahlt wird.