Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 11.05.2022, lfd.Nr. 333)
Der Markt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 11.05.2022 alle
vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Änderung der Erweiterung des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB mit Berichtigung
des Flächennutzungsplans abgewogen und
die Einarbeitung der Änderungen beschlossen.
Nach Ansicht des Landratsamtes Miltenberg ist eine erneute Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange als erforderlich zu betrachten.
Folgende
Änderungen wurden vorgenommen:
· Allgemeine Plananpassung
· Begründung geändert bzw. angepasst
Beschluss:
Der Markt Schneeberg billigt den Änderungsentwurf des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ im beschleunigten
Verfahren gem. § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB mit Berichtigung des
Flächennutzungsplans in
der Fassung vom 11.04.2023 und beauftragt die Verwaltung, die erneute verkürzte
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Auslegung
erfolgt im Zeitraum 14.06.2023 bis 06.07.2023, mit Bekanntmachung am
06.06.2023.
GR Speth hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht
teilgenommen.