Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 11.05.2022, lfd.Nr. 333)

Der Markt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 11.05.2022 alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Änderung der Erweiterung des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB mit Berichtigung des Flächennutzungsplans abgewogen und die Einarbeitung der Änderungen beschlossen.

Nach Ansicht des Landratsamtes Miltenberg ist eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange als erforderlich zu betrachten.

 

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

·        Allgemeine Plananpassung

·        Begründung geändert bzw. angepasst


Beschluss:

Der Markt Schneeberg billigt den Änderungsentwurf des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB mit Berichtigung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.04.2023 und beauftragt die Verwaltung, die erneute verkürzte öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Die Auslegung erfolgt im Zeitraum 14.06.2023 bis 06.07.2023, mit Bekanntmachung am 06.06.2023.

 

GR Speth hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.