Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Gaube auf einem Mehrfamilienwohnhaus auf der Fl.Nr. 1790/56, Stöckertsweg 5, 63936 Schneeberg. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“.

Der Bauherr hat einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragt eine Befreiung wegen der Größe der Gaube. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass sich das Dachgeschoss durch den Einbau der geplanten Gaube in einen noch helleren Wohnraum verwandelt, die nutzbare Fläche im Dachgeschoss vergrößert und für eine bessere Belichtung sowie Belüftung der Räumlichkeiten sorgt.

Laut Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ ist nur eine Gaubenlänge von höchstens 1/3 der Trauflänge des Hauptgebäudes möglich. Die Trauflänge beträgt 13,635 m, zulässig wäre eine Gaubenlänge von 4,545 m. Die geplante Gaube hat eine Länge von 6,125 m und eine Höhe von 4,00 m. Des Weiteren ist der Abstand von den Ortgängen auf mindestens 2,5 m festgesetzt. Der geplante Abstand beträgt 1,68 m.

Durch den Umbau von einem Einfamilienhaus in ein Mehrfamilienhaus müssen 6 Stellplätze für drei Wohneinheiten nachgewiesen werden. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen wird mit zwei Stellplätzen derzeit nicht erfüllt. Der Bauherr muss die fehlenden vier Stellplätze beim Markt Schneeberg ablösen.

Die Baupläne sind von allen Angrenzern unterzeichnet.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ stimmt der Gemeinderat zu.

Vier Stellplätze müssen beim Markt Schneeberg durch den Abschluss eines Ablösungsvertrages in Höhe von 2.000 € je Stellplatz vor Erteilung der Baugenehmigung abgelöst werden.


Diskussionsverlauf:

Die Mitglieder des Marktgemeinderates hätten sich gewünscht, dass der Bauherr die fehlenden Stellplätze auf seinem Grundstück errichtet. Sie befürchten, dass durch die fehlenden Stellplätze noch mehr Fahrzeuge auf der Straße parken und somit die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge erschwert wird.