Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Bauherren beabsichtigen den Wohnhausneubau mit Garage und Terrassenüberdachung auf der Fl.Nr. 4844/2, Schulhof 4, 63936 Schneeberg. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Schule“.

Die Bauherren haben einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragen eine Befreiung wegen der Überschreitung der Baugrenze. Die Garage soll als Grenzbebauung ausgeführt werden und überscheitet somit die Baugrenze um 3 m. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass die Befreiung städtebaulich vertretbar ist, nachbarschaftsrechtliche Belange werden nicht berührt, Abstandsflächen werden eingehalten. Die Garagenhöhe im Mittel von 3 m wird nicht überschritten.

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen wird mit zwei Stellplätzen in der Garage erfüllt.

Die Baupläne sind von allen Angrenzern unterzeichnet.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schule“ stimmt der Gemeinderat zu.


Diskussionsverlauf:

GR Speth denkt, da alle Nachbarn unterschrieben haben, sollte der Gemeinderat auch seine Zustimmung zur Befreiung erteilen.

 

è Die Verwaltung wird beauftragt nochmal mit dem Eigentümer der Fl.Nr. 4844/1 über den Befreiungsantrag zu sprechen.