Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Werbeanlage (LED-Monitor mit Stahlgehäuse auf einem Stahlbetonsockel). Die Monitore/Screens haben eine Helligkeit bis zu 3.500 cd/qm. Die Monitore/Screens können 16,7 Mio. Farben darstellen und in diesem Spektrum werden verschiedene Werbebotschaften dargestellt oder ausgespielt.

Es handelt sich um ein Vorhaben eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, für den es keinen Bebauungsplan gibt.

Geplant ist eine Werbestele im Außenbereich des Tankstellen-Shops. Die Unterkonstruktion besteht aus zwei fußeingespannten Stahl-Hohlprofilstützen, an denen ein 74,5 Zoll Bildschirm befestigt wird.

Weiterhin wird eine zweite Werbeanlage, entweder als abgehängte Version oder als stehende Version mit einem 46 Zoll Display, im Innenbereich aufgestellt. Da die geplante Werbeanlage im Innenbereich eine Größe von 0,66 m² hat, ist diese nach Art. 57 Abs. 12 a) BayBO verfahrensfrei.

Die Nachbarn wurden am Verfahren nicht beteiligt.

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen bleibt unberührt.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.