Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 11.04.2018, lfd.Nr. 740)

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Die Vorschläge können bis zum 15.03.2023 schriftlich oder persönlich beim Markt Schneeberg abgegeben werden.


Diskussionsverlauf:

GR Berberich erkundigt sich nach dem Zeitaufwand für den Schöffendienst.

1. Bgm. Repp berichtet, dass man nicht sehr oft drankommt. Der Aufwand wird seiner Meinung nach nicht so hoch sein. Er bittet die Gemeinderäte um Vorschläge.