Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 12.02.2020, lfd.Nr. 1065)

Im Zeitraum von November 2022 bis Januar 2023 wurden durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Miltenberg die Jahresrechnungen 2018 bis 2021 überörtlich geprüft und das Ergebnis der Prüfung in einem Prüfbericht dargestellt. Dieser Prüfbericht liegt den Fraktionen vor.

 

Der Prüfbericht enthält neben einer umfassenden Darstellung der Haushaltslage und finanziellen Entwicklung des Marktes Schneeberg fachliche Anregungen und kritische Hinweise zur Abwicklung verschiedener Verwaltungsaufgaben, sowie 5 mit Textziffern versehene Prüfungsfeststellungen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für das zukünftige Handeln der Gemeindeverwaltung und der zum Teil finanziellen Auswirkungen der Prüfungsfeststellungen ist der Markt Schneeberg gehalten, den Prüfbericht auszuwerten und die Prüfungserinnerungen zu bereinigen.

 

Im Prüfbericht wird die geordnete Haushalts- und Kassenlage innerhalb des Prüfungszeitraumes, die gute Entwicklung der gemeindlichen Hauptsteuereinnahmen, der kostenbewusste Umgang mit den vorhandenen Kassenmitteln, die spürbar gestiegene Finanzkraft, sowie das in der Summe hohe Investitionsvolumen in einer Vielzahl verschiedener Objekte hervorgehoben.

Die Kostenrechnenden Einrichtungen wiesen im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Prüfungszeitraum jeweils einen (kameralen) Überschuss aus. Auch beim forstwirtschaftlichen Unternehmen überstiegen die Einnahmen die Ausgaben um ca. 167.000 €.

Hervorgehoben wird ebenfalls die Schuldenentwicklung. Da in dem Prüfungszeitraum keine neuen Kredite aufgenommen wurden, fiel der Schuldenstand von Anfang 2018 bis Ende 2021 um 398.251,16 €. Der Schuldenstand Ende 2021 entspricht einem Schnitt von ca. 383 €/Einwohner. Damit steht der Markt Schneeberg im Landesdurchschnitt (617 €/Einwohner) gut da.

 

Hinsichtlich der im Prüfbericht getroffenen Einzelfeststellungen ist folgendes anzumerken:

 

1. Örtliche Rechnungsprüfung (TZ 1)

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die örtliche Rechnungsprüfung der Jahre 2019 und 2020 verspätet durchgeführt wurde. Auch im Jahr 2021 wurde die Frist geringfügig überschritten. Aufgrund längerer krankheitsbedingter Abwesenheit des Kämmerers und der Vielzahl an durchgeführten Investitionsmaßnahmen mussten in den letzten Jahren Schwerpunkte gesetzt werden. Da es sich bei der örtlichen Prüfung und der Feststellung der Jahresrechnung nur um formale Arbeiten gehandelt hat, wurden diese hinter die Abwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen angestellt. Wie bereits erwähnt war längere Zeit auch eine örtliche Prüfung aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalles des Kämmerers, der längeren schulischen Abwesenheit eines Verwaltungsmitarbeiters und der damit verbunden knappen personellen Ressourcen in der Verwaltung nicht möglich.

 

Seitens des Markt Schneeberg wird zukünftig darauf geachtet, dass die Legung der Jahresrechnung, die örtliche Rechnungsprüfung, die Feststellung der Jahresrechnung und der Entlastungsbeschluss rechtzeitig erfolgen. Diesbezüglich soll auch noch im laufenden Jahr die Jahresrechnung aus dem Haushaltsjahr 2022 gelegt, die dazugehörige örtliche Rechnungsprüfung durchgeführt und die notwendigen Beschlüsse gefasst werden.

 

2 . Unvermutete Kassenprüfungen (TZ 2)

In der Vergangenheit wurde die Durchführung unvermuteter örtlicher Kassenprüfungen vernachlässigt. In dem Prüfungszeitraum wurden aufgrund des personellen Umbruchs und dem damit verbundenen hohen Einarbeitungsaufwand keine örtlichen Kassenprüfungen durchgeführt.

Künftig wird seitens des Markt Schneeberg darauf geachtet, dass die örtliche Kassenprüfung mindestens einmal jährlich erfolgt (§ 3 Abs. 1 der KommPrV).

 

3. Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren (TZ 3)

Die Wasser und Abwassergebühren wurden zum 01.10.2020 neu kalkuliert. Bezugnehmend auf die damalige Kalkulation wurden mehrere Anmerkungen im Rahmen der überörtlichen Prüfung hervorgebracht. Über die im Bericht formulierten Anmerkungen ist bereits und wird zukünftig auch die Abstimmung mit der Firma Dr. Schulte/Röder gesucht. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Anmerkungen:

 

-       Bei der Gebührenkalkulation wurden für 2019 vorläufige Ist-Zahlen zugrunde gelegt. Da die tatsächlichen Ausgaben in 2019 jedoch höher waren, wurde mit der Firma Dr. Schulte l Röder vereinbart, dass bei der Ist-Abrechnung/ Fortschreibung die tatsächlichen Werte übernommen werden.

 

-       Da bei den Kosten der Vermögensbuchführung und der Gebührenkalkulation keine anteilige Umbuchung auf den Abwasserbereich erfolgt ist, wurde mit der Firma Dr. Schulte l Röder abgestimmt, wie zukünftig die Kosten neben dem Wasser und Vermögensbereich auch angemessen auf den Abwasserbereich, den Bestattungsbereich und das Dorfwiesenhaus aufgeteilt werden können. Bei der nächsten Kostenrechnung wird dies berücksichtigt und die Kosten entsprechend aufgeteilt.

 

-       Von einen externem IT-Dienstleister werden als EDV-Leistungen für die Gebührenabrechnung erbracht. Die anfallenden Kosten wurden bisher immer auf den Wasserbereich gebucht. Da die Kosten jedoch auch gleichermaßen für den Abwasserbereich anfallen, werden diese zukünftig korrekt aufgeteilt.

 

-       In den Jahren 2020 und 2021 wurden Zahlungen an den Abwasserzweckverband für die Errichtung von Anlagen, die der Gemeinde gehören, gebucht. Da die Investitionen von der Gemeinde getätigt wurden, müssen diese auch der Vermögensbuchführung der Gemeinde zufließen. Diesbezüglich wurde mit der Firma Dr. Schulte l Röder abgesprochen, dass die Investitionen in der Vermögensbuchführung der Gemeinde berücksichtigt und nach Fertigstellung aktiviert werden. Die Ausgaben werden sodann auch zukünftig in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Des Weiteren wird die Firma Dr. Schulte l Röder die Investitionen beim Abwasserzweckverband entsprechend aus der Vermögensbuchführung rausnehmen.

 

4. Sanierung der Marktstraße einschließlich Kanal und Wasserversorgung (TZ 4 und 5)

In den Jahren 2016 und 2017 wurde die Marktstraße saniert und in diesem Zuge auch die Wasserversorgung und der Kanal erneuert. Es handelte sich dabei um eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Markt Schneeberg. Diesbezüglich wurden mehrere Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Markt Schneeberg (genaue Auflistung siehe Prüfbericht) abgeschlossen. Aus den Vereinbarungen ergaben sich wechselseitige Erstattungs- bzw. Ausgleichsansprüche. Da eine konkrete Abrechnung oder Erstattung bis Anfang diesen Jahres noch nicht erfolgt war, wurde der Markt Schneeberg im Rahmen des Prüfberichtes aufgefordert die vertraglichen Verpflichtungen mit dem Landkreis Miltenberg abzuwickeln. Noch während dem Prüfungszeitraum wurden Gespräche mit dem Landkreis Miltenberg geführt und die Erstattungsansprüche gegenseitig abgerechnet. Im Anschluss daran wurden entsprechende Schreiben mit der Bitte um Begleichung der Erstattungsansprüche an den Landkreis Miltenberg versendet. Ein Geldeingang der Erstattungsbeträge wird noch im Februar erwartet. Die Textziffer ist somit als erledigt anzusehen.

 

Des Weiteren wurde im Rahmen der Prüfung der Unterlagen beanstandet, dass die Endabwicklung der Erstattung nach Art. 19 Abs. 9 KAG mit der Regierung von Unterfranken noch nicht erfolgt ist. Da der Markt Schneeberg bis 31.12.2017 keine Straßenausbeitragsbescheide erlassen hatte, muss noch der Antrag für die Erstattung der Straßenausbaubeiträge nach Art. 19 Abs. 9 KAG gegenüber dem Freistaat Bayern gestellt werden. Aufgrund der Tatsache, dass bisher keine Endabrechnung mit dem Landkreis Miltenberg über die Erstattungsansprüche (siehe oben) vorlag, konnte dieser Antrag beim Freistaat Bayern noch nicht gestellt werden. Da jetzt jedoch die Endabrechnung mit dem Landkreis Miltenberg erfolgt ist und ein Geldeingang in naher Zukunft erwartet wird, können im Anschluss auch die Erstattungsansprüche gegenüber dem Freistaat Bayern geltend gemacht werden. Der Markt Schneeberg wird diesbezüglich in naher Zukunft den entsprechenden Antrag beim Freistaat Bayern stellen und somit die Endabwicklung der Erstattung nach Art. 19 Abs. 9 KAG vornehmen. Das Ergebnis wird dabei entsprechend dokumentiert.

 

5. Sonstige Feststellungen (ohne Textziffern)

-       Im Rahmen eines geprüften Personalfalls wurde auf die Regelung der Rufbereitschaft (§ 8 Abs. 3 TVöD) verwiesen. Der Hinweis wurde entsprechend zur Kenntnis genommen.

 

-       Seit einiger Zeit werden die Kontoauszüge elektronisch von den Banken abgerufen. Dadurch mussten die Mitarbeiter/innen diese nicht mehr vor Ort in den Banken abholen. Im Rahmen der Prüfung wurde der Markt Schneeberg darauf hingewiesen, dass strenge Anforderungen an elektronische Kontoauszüge gestellt werden und diese momentan nicht vom Markt Schneeberg erfüllt werden. Der Markt Schneeberg wird diesbezüglich in naher Zukunft Kontakt zu den Banken und zu einem externen IT-Dienstleister aufnehmen um zukünftig eine rechtssichere Aufbewahrung der Kontoauszüge gewährleisten zu können.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt den Prüfbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Miltenberg über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2018 bis 2021 zur Kenntnis. Er beschließt die vorstehende Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen (Textziffern) und die darin dargelegten Erledigungen bzw. weiteren Vorgehensweisen.

Einzelheiten zur geplanten Vorgehensweise werden in den nächsten Finanzausschusssitzungen mit der Verwaltung erörtert.