Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Am 07.02.2023 hat Herr Dipl.Kfm. Georg Höfling vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband den kaufmännischen Jahresabschluss und die Arbeiten zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2021 durchgeführt.

 

Der Jahresabschluss 2021 weist folgende Summen aus:

Bilanz in Aktiva und Passiva                                   1.493.113,40 €

Jahresverlust lt. Bilanz                                                  22.449,06 €

Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung           22.449,06 €

Der Jahresverlust 2021 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Verbindlichkeiten bei der Marktgemeinde sollen weiterhin banküblich verzinst werden (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen Bundesbank).

 

Der Markt Schneeberg hat für das Jahr 2021 eine Umsatzsteuernachzahlung in Höhe von 1.513,00 € zu entrichten. Darin ist der im Vorjahr noch nicht abzugsfähige Vorsteuerbetrag in Höhe von 852,31 € berücksichtigt. Unabhängig von der Verbuchung im Sachbuch sind die Vorsteuern aus Rechnungen immer erst im Jahr der Zahlungsleistung geltend zu machen.

Im Sachbuch 2021 waren nur wenige solcher Beträge in einer Gesamthöhe von 2.359,78 € enthalten, welche für Maßnahmen und Beschaffungen anfielen, die im Jahre 2021 getätigt, jedoch abrechnungstechnisch erst im Jahre 2022 abgewickelt wurden. Dieser Betrag wird in der Bilanz als noch nicht abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen und kann mit der Umsatzsteuererklärung 2022 geltend gemacht werden.

 

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Da wegen des Jahresverlustes und auch wegen der hohen steuerlichen Verlustvorträge (vom Finanzamt zum 31.12.2020 festgestellt: 1.553.366 €) kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Sicht ist nicht mit der Zahlung von Körperschaftssteuer zu rechnen. Durch das Weglassen der Staatszuschüsse aus Vorjahren ist die Wertung des steuerlichen Ergebnisses für die Gebührenhöhe zudem nicht zielführend.

 

Die Erhöhung der Gebühren zum 01.10.2020 von 3,50 €/m³ auf 4,00 €/m³ war aufgrund der

Kalkulation geboten. Im Jahre 2021 war trotz spürbar gesunkener Abnahmemenge wegen dieser Gebührenerhöhung ein Anstieg der Umsatzerlöse aus Wasserverkauf in Höhe von 33.000 € zu verzeichnen. Bei den Aufwendungen sind Rückgänge bei den Materialaufwendungen aufgrund einer geringeren Anzahl von Wasserrohrbrüchen in Höhe von ca. 23.000 € und bei den Personalaufwendungen in Höhe von ca. 11.000 € feststellbar. Gesunken sind auch die Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) um ca. 17.000 €.

Insgesamt hat sich dadurch der steuerliche Jahresverlust mit 22.449,06 € gegenüber dem Vorjahr (95.137,71 €) deutlich verringert. Die jährliche Wasserverkaufsmenge nahm um 3.445 m³ auf 64.790 m³ ab.

 

Die rechnerischen Wasserverluste sind im Jahre 2021 mit 25,7 % nach 15,9 % schlechter als im Vorjahr. Sie werden aber in beiden Jahren unverändert als zu hoch beurteilt. Der Sollwert liegt nach Erfahrungswerten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes bei 10 %. Die hohen Wasserverluste fallen dabei im Wesentlichen im Hauptort Schneeberg an.

 

Die ermittelten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der Gebühr ziehen.

Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu vollziehen.

 

Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der Gemeinde vor und können in der Kämmerei jederzeit eingesehen werden.


Beschluss:

a)    Der Jahresabschluss 2021 der Wasserversorgung Schneeberg mit folgenden
   Summen:
          Bilanz in Aktiva und Passiva                                       1.493.113,40 €
          Jahresverlust lt. Bilanz                                                      22.449,06 €
          Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung           22.449,06 €
   wird hiermit festgestellt.

b)    Der Jahresverlust 2021 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c)    Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen
   (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen Bundesbank).