Sitzung: 20.01.2023 Gemeinderat
Sachverhalt:
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3. Bgm. Wöber sagt, es kann nicht akzeptiert werden, dass
Grablichter in die Abfallgrube geworfen werden. Die Abfallgrube ist für
Grünabfälle bestimmt. Grablichter und sonstige falsch entsorgte Abfälle müssen
von den Mitarbeitern des Bauhofes mühselig wieder entfernt werden.
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3. Bgm. Wöber berichtet von zwei vergeblichen
Versuchen mit dem Traktor vom Hessenmuddig zum Gesundheitsbrünnle zu fahren. Der
Weg war sowohl im Oktober als auch im Dezember wegen frisch geschnittenem Holz
nicht befahrbar. Oberhalb des Weges befinden sich die Röder-Wälder. Die Leute, die
dort Holz einschlagen, lassen einfach alles liegen. Das gesamte Gebiet ist Gemeindewald.
Er möchte wissen, wer für den Weg zuständig ist. Kurz vor der Einmündung in dem
Totenweg befindet sich ein riesiger Sandsteinfindling, der umzustürzen droht. Er
hält die Lage für gefährlich.
1. Bgm. Repp teilt mit, dass sich oberhalb des Weges die Röder-Wälder befinden.
Eigentümer der Grundstücke ist der Markt Schneeberg, allerdings haben einzelne
Hausbesitzer von Schneeberg sogenannte „Röder-Rechte“. Er wird sich darum kümmern
und erfragen werde, wer zurzeit dort Holz aufbereitet.
Er kann nicht verstehen, dass man bei dem größten Sauwetter Holz z.B. Richtung
Radweg abfährt und dadurch die Wege unpassierbar macht.
GR Ballweg schlägt vor, die Wiederherstellung der Wege den Verursachern in
Rechnung zu stellen.
3. Bgm. Wöber regt an, dass der Wanderwart Thomas Herkert melden könnte,
wenn Wege nicht in Ordnung sind. Er kann sich vorstellen, dass bestimmt ein
paar Leute mithelfen würden, diese wieder in Ordnung zu bringen.
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GR Berberich berichtet, dass entlang des Fahrradweges
große Stämme lagern. Ist bekannt, wem diese gehören?
1. Bgm. Repp meint, dass das Holz zum Teil einfach dort hingezogen wurde
und schon längere Zeit dort liegt, da es schon zugewachsen ist.
GR Ort ist der Meinung, dass derjenige, der Holzarbeiten beauftragt,
auch überwachen muss, dass das Holz abgefahren wird und dass danach der
Lagerplatz in Ordnung ist.
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GR Speth spricht das Förderprogramm „Klimaangepasstes
Waldmanagement“ an, bei dem es eine Förderung in Höhe von 100 € pro Hektar gibt.
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GR Speth schlägt vor, dass Bürgermeister Repp
bei den anderen Odenwald-Allianz Kommunen anregt, dass diese auch der
Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ beitreten könnten.
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GR Zipp erkundigt sich, warum die Firma
Schlegel in der Hauptstr. 40 arbeitet.
1. Bgm. Repp teilt mit, dass die Wohnung gereinigt und von der Firma
Schlegel durchgestrichen wurde. Es drohte eine Obdachlosenunterbringung durch die
Gemeinde am 11.1.2023 auf Grund einer Zwangsräumung. Die Heizung in der
Hauptstr. 40 funktioniert nicht.
GR Berberich hält die Hauptstr. 40 nicht als Unterkunft geeignet. Oder
brauchen die Obdachlosen keine Heizung?
1.Bgm. Repp erklärt die Mindestanforderungen an eine Obdachlosenwohnung.
Manche Kommunen stellen Container als Obdachlosenunterkunft auf.