Sachverhalt:

·         3. Bgm. Wöber sagt, es kann nicht akzeptiert werden, dass Grablichter in die Abfallgrube geworfen werden. Die Abfallgrube ist für Grünabfälle bestimmt. Grablichter und sonstige falsch entsorgte Abfälle müssen von den Mitarbeitern des Bauhofes mühselig wieder entfernt werden.

 

·         3. Bgm. Wöber berichtet von zwei vergeblichen Versuchen mit dem Traktor vom Hessenmuddig zum Gesundheitsbrünnle zu fahren. Der Weg war sowohl im Oktober als auch im Dezember wegen frisch geschnittenem Holz nicht befahrbar. Oberhalb des Weges befinden sich die Röder-Wälder. Die Leute, die dort Holz einschlagen, lassen einfach alles liegen. Das gesamte Gebiet ist Gemeindewald. Er möchte wissen, wer für den Weg zuständig ist. Kurz vor der Einmündung in dem Totenweg befindet sich ein riesiger Sandsteinfindling, der umzustürzen droht. Er hält die Lage für gefährlich.
1. Bgm. Repp teilt mit, dass sich oberhalb des Weges die Röder-Wälder befinden. Eigentümer der Grundstücke ist der Markt Schneeberg, allerdings haben einzelne Hausbesitzer von Schneeberg sogenannte „Röder-Rechte“. Er wird sich darum kümmern und erfragen werde, wer zurzeit dort Holz aufbereitet.
Er kann nicht verstehen, dass man bei dem größten Sauwetter Holz z.B. Richtung Radweg abfährt und dadurch die Wege unpassierbar macht.
GR Ballweg schlägt vor, die Wiederherstellung der Wege den Verursachern in Rechnung zu stellen.
3. Bgm. Wöber regt an, dass der Wanderwart Thomas Herkert melden könnte, wenn Wege nicht in Ordnung sind. Er kann sich vorstellen, dass bestimmt ein paar Leute mithelfen würden, diese wieder in Ordnung zu bringen.

 

·         GR Berberich berichtet, dass entlang des Fahrradweges große Stämme lagern. Ist bekannt, wem diese gehören?
1. Bgm. Repp meint, dass das Holz zum Teil einfach dort hingezogen wurde und schon längere Zeit dort liegt, da es schon zugewachsen ist.
GR Ort ist der Meinung, dass derjenige, der Holzarbeiten beauftragt, auch überwachen muss, dass das Holz abgefahren wird und dass danach der Lagerplatz in Ordnung ist.

 

·         GR Speth spricht das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ an, bei dem es eine Förderung in Höhe von 100 € pro Hektar gibt.

 

·         GR Speth schlägt vor, dass Bürgermeister Repp bei den anderen Odenwald-Allianz Kommunen anregt, dass diese auch der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ beitreten könnten.

 

·         GR Zipp erkundigt sich, warum die Firma Schlegel in der Hauptstr. 40 arbeitet.
1. Bgm. Repp teilt mit, dass die Wohnung gereinigt und von der Firma Schlegel durchgestrichen wurde. Es drohte eine Obdachlosenunterbringung durch die Gemeinde am 11.1.2023 auf Grund einer Zwangsräumung. Die Heizung in der Hauptstr. 40 funktioniert nicht.
GR Berberich hält die Hauptstr. 40 nicht als Unterkunft geeignet. Oder brauchen die Obdachlosen keine Heizung?
1.Bgm. Repp erklärt die Mindestanforderungen an eine Obdachlosenwohnung. Manche Kommunen stellen Container als Obdachlosenunterkunft auf.