Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Bauherren beabsichtigen die Nutzungsänderung Ladengeschäft zu Wohnen, Dachgeschossausbau und Abbruch von zwei Nebengebäuden in der Marktstr. 11 auf den Fl.Nrn. 306, 310 und 314.

Es handelt sich um ein Vorhaben eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, für den es keinen Bebauungsplan gibt. Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Es entstehen laut Bauantrag 4 Wohneinheiten wofür bei einem Mehrfamilienhaus laut Stellplatzsatzung des Marktes Schneeberg sechs Stellplätze zu errichten sind. Er werden zwei Stellplätze auf der Fl.Nr. 310 und weitere vier Stellplätze auf der Fl.Nr. 314 errichtet.

Eine öffentlich-rechtliche Sicherung der Zufahrt zu den erforderlichen Stellplätzen auf der Fl.Nr. 314 über die Fl.Nr. 307 ist ebenfalls vom Bauherrn vorzunehmen. Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Sicherungen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahren vom Landratsamt Miltenberg geprüft und ggf. nachgefordert.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig:

Die Eigentümerin der Fl.Nr. 301 hat nicht unterschrieben.

Der Eigentümer der Fl.Nr. 307 und 314/2 hat mit Schreiben vom 13.01.2023 seine Unterschrift zurückgenommen, da ihm die Bauanträge nur beiläufig vorgelegt wurden. Er befürchtet evtl. Nachteile und Einschränkungen für sich und sein Grundstück.

Durch die geplante Toranlage wird die Zufahrt über das Grundstück Fl.-Nr. 310 zum Grundstück Fl.-Nr. 307 eingeschränkt. Sofern ein Geh- und Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Eigentümers des Grundstücks Fl.-Nr. 307 besteht, muss durch eine privat-rechtliche Vereinbarung der uneingeschränkte Zugang von der Marktstraße zum Grundstück Fl.-Nr. 307 gewährt werden. Dies liegt aber in der Eigenverantwortung der Eigentümer der betreffenden Grundstücke.

 

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben, sofern das geplante Bauvorhaben nicht zu Nachteilen für den Eigentümer der Fl.Nr. 307 führt. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Diskussionsverlauf:

3. Bgm. Wöber bittet, bei der Prüfung der Baugenehmigung auch die Feuerwehrzufahrt zum Hinterliegergrundstück Fl.Nr. 307 zu berücksichtigen.