Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Die folgenden Angaben sind im Kurzkonzept für die ILE Odenwald-Allianz enthalten, das von der EnergieAgentur Bayerischer Untermain erstellt wurde und den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegt.

 

Abgrenzung „Klimaschutzkoordination“, „Energiemanagement“ u. „Klimaschutznetzwerk“:

 

Klimaschutzkoordination

Ziel der Klimaschutzkoordination ist es, Maßnahmen im Themenbereich „Umwelt, Energie und Klimaschutz“ für die ILE Odenwald-Allianz zu entwickeln und in Absprache mit den Mitgliedskommunen sowie lokalen Akteuren umzusetzen.

Aufgaben Klimaschutzkoordinator/in:

Die Klimaschutzkoordination ist für alle Fragen rund um kommunale Klimaschutzmaßnahmen in allen Kommunen der ILE Odenwald-Allianz zuständig. Zu den Aufgaben gehören,

  • Entwicklung und Koordination von Klimaschutzmaßnahmen
  • Bearbeitung von Förderanträgen
  • Erstellung von Ausschreibungen an externe Dienstleister
  • Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren zur Umsetzung von Maßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Der Markt Kleinheubach hat sich dazu bereiterklärt, die Stelle organisatorisch bei sich anzusiedeln.

 

Kommunales Energiemanagement (KEM)

Ziel eines KEM ist die Reduzierung der Strom-, Wärme- und Wasserverbräuche in den kommunalen Liegenschaften und die damit verbundenen Kosten. Hierfür werden zur Erfassung und Steuerung der Verbräuche spezielle Soft- und Hardware implementiert. Vom Fördergeber (Bund) wird empfohlen, pro 10.000 Einwohner eine Stelle im KEM zu besetzen. Hierbei würde sich für den Markt Schneeberg eine Zusammenarbeit mit den Kommunen Amorbach, Kirchzell und Weilbach anbieten.

Aufgaben Energiemanager/in:

  • Stetige Erfassung und Steuerung von Strom-, Wärme- und Wasserverbräuchen
  • Implementierung der dafür notwendigen Hard- und Software
  • Erarbeitung von Maßnahmen zur Senkung der oben genannten Verbräuche
  • Zusammenarbeit mit lokalen Ansprechpartnern

 

Kommunales Energieeffizienz- oder Klimaschutznetzwerk

Ein solches Netzwerk dient als Austausch- und Informationsplattform. Mit jeder Kommune werden individuelle Maßnahmen entwickelt, die über die Laufzeit bearbeitet und kontrolliert werden. Darüber hinaus werden externe Berater eingeladen. Die Arbeit in diesem Netzwerk kann den Grundstein für ein KEM legen, z.B. durch die Einführung einer Software. Für die inhaltlich-fachliche Betreuung hat sich die EnergieAgentur Bayerischer Untermain angeboten. Gleichwohl wird es notwendig sein, einen Ansprechpartner für das Netzwerk in der Verwaltung auszuwählen.

 

Förderung:

Die Stellen in den Bereichen Klimaschutzkoordination und Energiemanagement sollen mithilfe von Mitteln aus den Förderprogrammen „Kommunalrichtlinie“ (Bund) sowie „KommKlimaFör“ (Land) finanziert werden. Durch die Kombination beider Förderprogramme kann der Fördersatz auf 90 % erhöht werden. Einzeln wäre lediglich eine Förderung von 70 % bzw. 50 % möglich.

Ein Energieeffizienz- oder Klimaschutznetzwerk kann über die „Kommunalrichtlinie“ (Bund) mit 60 % gefördert werden.

Bei den Antragstellungen wird die ILE Odenwald-Allianz von der EnergieAgentur Bayerischer Untermain unterstützt.

 

Kostenschätzung:

 

Klimaschutzkoordination

Der Förderzeitraum beträgt 4 Jahre. Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 10 bis E 12. Die unten aufgeführte Lohnschätzung basiert auf der aktuellen Entgelttabelle zzgl. 20 % zum Grundgehalt für Sozialversicherungsbeiträge, 7,75 % zum Grundgehalt für Zusatzversorgung sowie einem 13. Monatsgehalt (Weihnachtszuwendung).

Entgeltgruppe

Personalkosten
(Schätzung)

Eigenanteil
(Fördersatz: 90 %)

E 10

252.000 €

25.200 €

E 11

265.000 €

26.500 €

E 12

277.000 €

27.700 €

Der Eigenanteil wird auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt. Es kommen Aufwendungen für einen Büroplatz, Maßnahmen sowie zukünftige Tarifsteigerungen hinzu. Nach Ablauf des Förderzeitraumes sind die Aufwendungen für die Personalstelle neu zu berechnen, sofern die Stelle erhalten werden soll.

 

Energiemanagement

Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre. Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 9a bis E 9c. Die unten aufgeführte Lohnschätzung basiert auf der aktuellen Entgelttabelle zzgl. 20 % zum Grundgehalt für Sozialversicherungsbeiträge, 7,75 % zum Grundgehalt für Zusatzversorgung sowie einem 13. Monatsgehalt (Weihnachtszuwendung).

Entgeltgruppe

Personalkosten
(Schätzung)

Eigenanteil
(Fördersatz: 90 %)

E 9a

160.000 €

16.000 €

E 9b

167.000 €

16.700 €

E 9c

178.000 €

17.800 €

Der Eigenanteil wird auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt. Es kommen zzgl. Aufwendungen für einen Büroplatz, umgesetzte Maßnahmen sowie zukünftige Tarifsteigerungen hinzu. Nach Ablauf des Förderzeitraumes sind die Aufwendungen für die Personalstelle neu zu berechnen, sofern die Stelle erhalten werden soll.

 

Energieeffizienz- oder Klimaschutznetzwerk

Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre. Die maximalen Aufwendungen für die Teilnahme an einem Energie-/Klimaschutznetzwerk gibt die EnergieAgentur Bayerischer Untermain wie folgt an:

Zeitraum

Budget

Zuschuss
(60 %)

Eigenanteil

1. Jahr

33.333,34 €

20.000,00 €

13.333,34 €

2. Jahr

16.666,67 €

10.000,00 €

6.666,67 €

3. Jahr

16.666,67 €

10.000,00 €

6.666,67 €

Gesamter Zeitraum

66.666,67 €

40.000,00 €

26.666,68 €

Hinweise:

  • Die Kostenaufstellung beschreibt die Maximalkosten pro Netzwerkteilnehmer.
  • Jeder Netzwerkteilnehmer entscheidet selbst inwieweit das Budget in Anspruch genommen wird. (Je nach Stunden, die jeweils die Kommune individuell in Anspruch nimmt sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Netzwerktreffen, usw.)
  • Die Förderquote liegt pro Jahr bei 60 %.

Im ersten Jahr gibt es maximal 20.000 € Zuschuss.
In den Jahren 2 und 3 maximal 10.000 € Zuschuss.


Beschluss:

a)    Der Markt Schneeberg unterstützt die Schaffung einer interkommunalen Stelle zur Klimaschutzkoordination. Unter der Voraussetzung einer Förderung über die „Kommunalrichtlinie“ und „KommKlimaFör“ beteiligt sich der Markt Schneeberg an den entstehenden Personal- und Sachaufwandskosten.
Aufwendungen für Maßnahmen sind separat zu prüfen.

 

b)    Der Markt Schneeberg unterstützt die Schaffung einer interkommunalen Stelle zur Errichtung und Umsetzung eines Energiemanagements. Unter der Voraussetzung einer Förderung über die „Kommunalrichtlinie“ und „KommKlimaFör“ beteiligt sich der Markt Schneeberg an den entstehenden Personal- und Sachaufwandskosten.
Aufwendungen für Maßnahmen sind separat zu prüfen.

 

c)    Der Markt Schneeberg nimmt an einem Energieeffizienz-/Klimaschutznetzwerk teil – eine Förderung über die „Kommunalrichtlinie“ vorausgesetzt.
Aufwendungen für Maßnahmen sind separat zu prüfen.


Diskussionsverlauf:

3. Bgm. Wöber hält die Lage für prekär und sieht Klimaschutz im Moment als Thema Nummer Eins. Das betrifft nur die gemeindlichen Liegenschaften. Man sollte an den Stellen anfangen, die das meiste Potential haben. Der Weg ist mit Sicherheit der Richtige. Wichtig wäre für ihn, dass auf der gemeindlichen Internetseite transparent gemacht wird, wofür das Geld ausgegeben wird.

GR Speth hält eine Durchleuchtung der Klimaschutzmaßnahmen für wichtig. Das könnte zu einem Synergieeffekt bei der Bevölkerung führen. Die 10 Prozent Eigenanteil der Kommunen sind gut investiert.

GR Ott meint, dass es bei den Themen Klimaschutz und Energiemanagement auch um Feinstaub geht. Durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im ganzen Ort kann Feinstaub eingespart werden. Kann man ebenfalls an diesem Thema arbeiten?

GR Ort erkundigt sich, wer aus der Verwaltung die Arbeit mit betreuen soll.

1. Bgm. Repp sagt, dass dies bestimmt vom Bauhof übernommen wird. Projekte bedeuten natürlich auch Arbeit in der Kommune.

GR Zipp fragt, ob die Projekte auch gefördert werden.

Laut 1. Bgm. Repp werden diese zu einem gewissen Anteil gefördert.

GR Berberich fragt, ob die Stelle ausgeschrieben wird.