Sachverhalt:
Die örtliche Prüfung der
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 09. Januar 2023 vom
Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss vorgenommen.
Der Rechenschaftsbericht, das Haushaltsergebnis und die Niederschrift über die
örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 liegen den Fraktionen vor.
Die Tätigkeit des Ausschusses beschränkte sich insbesondere auf die Plausibilitätsprüfungen der Kassenabläufe und auf stichprobenweise Prüfungen der formellen und materiellen Richtigkeit einzelner Geschäftsvorgänge bzw. gemeindlicher Maßnahmen. Die Ergebnisse der durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle bereits durchgeführten überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfung lagen dieser Prüfung zugrunde.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte auf Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Haushalts- und Kassenführung.
Seitens des Gemeinderates werden keine Einwendungen erhoben.
Beschluss:
Die im Haushaltsjahr 2020
angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die
Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist,
hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung 2020
wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
1.
Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
Einnahmen |
Verwaltungshaushalt Euro |
Vermögenshaushalt |
Gesamt-Haushalt Euro |
|
1.1
Soll lfd. Haushaltsjahr |
+ |
3.740.749,02 |
1.215.033,69 |
4.955.782,71 |
1.2
Neue Haushaltseinnahmereste |
+ |
|
|
|
1.3
Abgang alter Haushaltseinnahmereste |
- |
|
|
|
1.4
Abgang alter Kasseneinnahmereste |
- |
425,17 |
|
425,17 |
1.5
Summe bereinigte Soll-Einnahmen |
= |
3.740.323,85 |
1.215.033,69 |
4.955.537,54 |
Ausgaben |
|
Verwaltungshaushalt Euro |
Vermögenshaushalt |
Gesamt-Haushalt |
1.6
Soll lfd. Haushaltsjahr |
+ |
3.740.323,85 |
1.215.033,69 |
4.955.537,54 |
1.7
Neue Haushaltsausgabereste |
+ |
|
|
|
1.8
Abgang alter Haushaltsausgabereste |
- |
|
|
|
1.9
Abgang alter Kassenausgabereste |
- |
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1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben |
= |
3.740.323,85 |
1.215.033,69 |
4.955.537,54 |
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich
Zeile 1.10) |
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Darin enthalten:
1.)
Zuführung vom
Vermögenshaushalt Euro 0,00
2.)
Zuführung zum Vermögenshaushalt Euro 264.860,23
3.)
Überschuss nach §
79 Abs. 3 Satz 2 KommHV Euro 503.593,36
2.
Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1
Unerledigte Vorschüsse Euro 0,00
2.2
Unerledigte Verwahrgelder Euro 84,00