Sachverhalt:
(zuletzt
Sitzung am 09.11.2022, lfd.Nr. 402)
Der Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen,
Sport und Kultur hat am 19.10.2022 die derzeitigen Richtlinien zur Förderung
der Jugendarbeit überarbeitet und dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung
am 09.11.2022 folgenden Vorschlag unterbreitet:
Der Markt Schneeberg gewährt Zuschüsse zur
Förderung von Jugendmaßnahmen und der Jugendverbandsarbeit aus den für diese
Zwecke bereitgestellten Mitteln des Haushaltsplanes. Ein Rechtsanspruch auf die
Förderung besteht nicht.
Förderung |
Zuschüsse |
Höchstgrenze
der Zuschüsse |
1.
Jugenderholung Jugendfahrten, Zeltlager, usw. (einschließlich
Jugendzeltplatz Zittenfelden, ansonsten nur außerhalb des Gemeindegebietes) |
3,00 €/Tag und Teilnehmer für Jugendliche
unter 18 Jahren und |
max. 500 €/Jahr |
2.
Arbeitsmaterial Technische Mittel, wie z.B. Sportgeräte, Arbeitshilfen, wie z.B. Liederbücher,
Bastelwerkzeug, Bücher, etc. |
25% der Anschaffungskosten |
max. 250 €/Jahr |
3.
Übungsleiterzuschuss |
Förderung auf Antrag |
max. 500 €/Jahr |
4.Antragsberechtigte
4.1 Ausschließlich
eingetragene Vereine, die Jugendarbeit durchführen.
5.
Form der Antragstellung
5.1 Die
Anträge sind schriftlich auf den Formblättern des Marktes Schneeberg in
einfacher Ausfertigung mit den
erforderlichen Unterlagen einzureichen.
5.2 Voraussetzung
für die Bearbeitung eines Zuschussantrags ist das vollständige
Ausfüllen
der Formblätter.
6.
Antragsfristen
6.1 Zuschussanträge für Sachbeschaffungen
können auch im Voraus mit
Verwendungsnachweis oder einem Kostenvoranschlag eingereicht werden.
6.2 Anträge,
die im November eingehen, können erst im nächsten Jahr gefördert
werden.
7.
Höhe der Zuschüsse
7.1 Die mögliche Höhe der Zuschüsse ergibt
sich aus den Richtlinien des Marktes Schneeberg.
7.2 Eine Förderung im Bereich 1.
Jugenderholung und 2. Arbeitsmaterial ist durch verschiedene Zuschusstitel
grundsätzlich nicht möglich. Anträge und die damit zusammenhängenden Ausgaben
sind nur einmalig in einem Förderungstitel zuschussfähig.
7.3 Änderungen der in der Zuschussübersicht
aufgeführten Höchstsummen sind je nach Haushaltslage auf Beschluss des
Marktgemeinderates Schneeberg möglich.
7.4 Mindestens 30% der Gesamtausgaben sind vom
Antragsteller zu tragen (Eigenmittel und Teilnehmergebühren).
8.
Kein Rechtsanspruch
8.1 Zuschüsse werden nur nach der jeweiligen
Finanzlage gewährt. Ein Rechtsanspruch kann nicht geltend gemacht werden, auch
wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die den Zuschuss rechtfertigen würden.
9.
Haushaltsjahr (Rechnungsjahr)
9.1 Das
Haushaltsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember.
9.2 Es werden, soweit nichts anderes in den
Förderrichtlinien vorgesehen, nur Maßnahmen und Sachanschaffungen gefördert,
die innerhalb des laufenden Haushaltsjahres erfolgt sind.
10.
Schlussbemerkungen
Alle Antragsteller werden darauf
hingewiesen, dass es sich bei der Gewährung von Zuschüssen um Finanzmittel der
öffentlichen Hand handelt. Der Zuschussempfänger erkennt mit der Antragstellung
die Zuschussrichtlinien an.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass die überarbeiteten
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit zum 1.1.2023 in Kraft treten.
Diskussionsverlauf:
Auf Nachfrage von GR Ballweg teilt 1. Bgm. Repp mit, dass jeder Verein, der bei den Ferienspiele aktiv ist, 60 € bekommt.
GR Ott erkundigt sich nach der Definition von Übungsleiter.