Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 14.10.2022, lfd.Nr. 387)

Am 19.10.2022 wurde die Pumpe von Brunnen 1 ausgetauscht. Zuerst wurde der Brunnen befahren um festzustellen, ob Gefahren vorhanden sind, die den Brunnen beinträchtigen können, z.B. Wurzelbewuchs oder Versandungen. Die Fachfirma empfahl, im kommenden Jahr eine Revision des Brunnens durchführen zu lassen. Das heißt, dass die Versandungen zu entfernen sind, welches mindestens alle 6 Jahre erfolgen sollte. Dies sollte auch an Brunnen 2 durchgeführt werden. Es ist angedacht, den Brunnen 2 in diesem Jahr ebenfalls zu befahren. Ob der Brunnen 1 überhaupt schon mal befahren wurde, ist nicht bekannt.

Für den Pumpentausch war es erforderlich, die 72 m lange Rohrleitung mit der Pumpe aus dem Brunnen zu entfernen. Die Rohrleitung wurde in 12-m-Stücke zerlegt und auf Zustand und Sauberkeit überprüft. Danach wurde die neue Pumpe mit den Rohren Stück für Stück wieder in den Brunnen eingebracht. Die Arbeiten waren in weniger als sechs Stunden erledigt. Die neue Pumpe musste zunächst eine ganze Nacht durchlaufen, um das durch den Tausch verursachte trübe Wasser auszupumpen. Dieses Wasser wurde in den Bach geleitet. Bevor der Brunnen zur Entnahme wieder freigegeben werden kann, muss eine Beprobung durchgeführt werden. Das Prüfergebnis wird nächste Woche erwartet.

 

In der Gemeinderatssitzung im September wurde gefragt, wie die Grundwasserpegelstände der beiden Brunnen nach den extrem trockenen Jahren aussehen. Dem Wasserwirtschaftsamt werden jährlich die Stände gemeldet, mit denen das Verhalten der Brunnen bei der Wasserentnahme grafisch dargestellt werden kann. Aufgrund unserer Anfrage, ob es in den letzten 5-10 Jahren Veränderungen gab, wurde uns telefonisch Folgendes mitgeteilt:

 

-       Im letzten Winter gab es allgemein zu wenig Grundwasserneubildung

-       Die Werte in Schneeberg sind in den letzten 6-7 Jahren ungefähr gleichgeblieben, mit einem kleinen Trend nach unten, vor allem bei Brunnen 2 sind stärkere Absenkungen hauptsächlich während der Wasserentnahme zu erkennen, was aber so die Regel ist.

-       In Schneeberg zeichnet sich der Trend nicht so stark ab wie in den übrigen Regionen im Landkreises Miltenberg, Aschaffenburg und in Unterfranken.

 

Es wurden die Grafiken über die Absenkung Tiefbrunnen aus den Jahren 2013, 2018 und 2020 gezeigt.

 

In Schneeberg schlummern noch andere Wasservorkommen, wie z.B. die Bernhardsquelle. Hier müsste vielleicht wieder die derzeitige Schüttung geprüft werden. Außerdem gibt es noch die jetzt stillgelegte Morsbachquelle, auch dort läuft immer noch Wasser.

 

Trotzdem gilt es zu prüfen, wie die Sicherstellung der langfristigen Trinkwasserversorgung im Raum Amorbach aussehen kann. Die Bürgermeister der Stadt Amorbach sowie der Märkte Kirchzell, Schneeberg und Weilbach haben ein gemeinsames Vorgehen zur Trinkwasserversorgung im Raum Amorbach vereinbart. Hierzu wurde bereits bei dem HG Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH, Gießen, ein Angebot zur Erstellung einer wasserwirtschaftlichen Studie für die vier Gemeinden eingeholt. Über die Vergabe wollen wir im Anschluss der Ausführungen noch entscheiden.

 

Das Angebot liegt den Kommunen schon seit August vor, jedoch sollten vor der Beauftragung die Fördermöglichkeiten geprüft werden. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat erklärt, dass die Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten nach Nr. 2.2.5 der RZWas 2021 grundsätzlich förderfähig sei. Ein Sanierungskonzept müsse hierbei mindestens das gesamte Satzungsgebiet, ein Strukturkonzept mindestens das gesamte Gemeindegebiet umfassen. Zu den genannten Konzepten in der Wasserversorgung hinsichtlich Aufbau und Inhalt ist entsprechend ein Vorentwurf zu erstellen. Dafür sind einige Merk- und Arbeitsblätter zu beachten.

 

Die Höhe der Zuwendung beträgt 20 € netto je angeschlossenem Einwohner, einmalig im 4-Jahres-Zeitraum gemäß Nr.9 der RZWas 2021, maximal 70% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 50.000 €. Sanierungs- und Strukturkonzepte seien ohne Erreichen einer Härtefallschwelle und ohne vorhergehende Prüfung förderfähig. Beauftragte Konzepte seien auch vor Erlass eines Zuwendungsbescheids förderfähig.

 

Bei Strukturkonzepten, die interkommunale Lösungen betrachten, kann ein Beteiligter federführend die Zuwendung beantragen. Es kann aber auch jeder Beteiligte einen eigenen Förderantrag stellen, die Ausführungskosten seien dann jeweils auf die Beteiligten aufzuteilen.

 

Nach der Nr. 2.2.1 der RZWas 2021 kann zudem der erstmalige Bau von Verbundleitungen (Trink- und Rohwasser) zwischen bisher getrennten Wasserversorgungsanlagen öffentlicher Einrichtungsträger gefördert werden. Der förderfähige Verbund müsse die qualitative und quantitative Versorgungssicherheit erhöhen; er soll keine bestehende, aus wasserwirtschaftlicher Sicht bedeutsame Gewinnungsanlage ersetzen, soweit sie schutzfähig ist und die notwendige Wasserbeschaffenheit erwarten lässt. Es werden nur Verbundleitungen gefördert, die permanent genutzt werden. Das Wasser darf in beide Richtungen fließen. Die Kapazität der Verbundleitung muss gewährleisten, dass beim leistungsschwächeren Verbundpartner mindestens die mittlere Tagesleistung ersetzt werden kann. Die Förderung der Verbundleitung erfolgt längenmäßig. Der Festbetrag beträgt 80 € pro erstmalig gebaute Meter. Es werden max. 90% und maximal 3 Mio. Euro gefördert.

 

Trinkwasser ist unser höchstes Gut, deshalb empfiehlt die Verwaltung, die Firma HG Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH, 35394 Gießen, mit der Erstellung einer hydrogeologisch-wasserwirtschaftlichen Studie zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung im Amorbacher Raum zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 20.266,89 € zu beauftragen. Je nach Ergebnis der Studie kann ggf. ein Förderantrag für umsetzbare Maßnahmen nach RZWas 2021 gestellt werden.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Sicherung der langfristigen Trinkwasserversorgung im Amorbacher Raum anzugehen. Der Markt Kirchzell übernimmt die Federführung für die vier Kommunen Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach. Die Firma HG Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH, 35394 Gießen, erhält den Auftrag zur Erstellung einer hydrologisch-wasserwirtschaftlichen Studie zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung im Amorbacher Raum zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 20.266,89 €; die Kostenaufteilung auf die vier Kommunen erfolgt anhand der Einwohnerzahl. Der Gemeinderat ist über das Ergebnis zu informieren.


Diskussionsverlauf:

3. Bgm. Wöber bekräftigt, dass es wichtig ist anzuzeigen, wieviel immer gefördert wird. Wenn 10 % mehr gefördert wird, dann würde die Grafik nach unten zeigen.

 

3. Bgm. Wöber befürwortet die Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen. Für den Bürger muss die Vorgehensweise in Hinsicht auf die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen transparent sein. Das ist ein wichtiger Einstieg. Allerdings befürchtet er Probleme wie sie z.B. in Großwallstadt aufgetreten sind. Man muss aufpassen, was für die Zukunft vielleicht von der Regierung von Unterfranken geplant ist. Er möchte wissen, ob es andere überregionale Pläne gibt.

 

1. Bgm. Repp antwortet, dass sich Frau Thiemet vom Bayerischen Gemeindetag sehr gut auskennt. Dort könne man gerne nachfragen. Auf Nachfrage von 3. Bgm. Wöber gibt er noch einen Überblick über die Fördermengen in den Nachbarkommunen: Kirchzell ca. 160.000 m³, Weilbach ca. 95.000 m³, Amorbach und das Odenwaldwerk konnten kurzfristig keine Auskunft geben. Schneeberg fördert ca. 95.000 m³ jährlich.

 

GR Ott ist für die Studie. Sie möchte, dass wir darauf achten, uns durch die Zusammenarbeit nicht schlechter stellen und keine Nachteile haben. Natürlich ist es wichtig, dass jeder mit Wasser versorgt ist. Aber es sollte nicht nur in eine Richtung gehen.