Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 14.10.2022, lfd.Nr. 387)
Am
19.10.2022 wurde die Pumpe von Brunnen 1 ausgetauscht. Zuerst wurde der Brunnen
befahren um festzustellen, ob Gefahren vorhanden sind, die den Brunnen
beinträchtigen können, z.B. Wurzelbewuchs oder Versandungen. Die Fachfirma
empfahl, im kommenden Jahr eine Revision des Brunnens durchführen zu lassen.
Das heißt, dass die Versandungen zu entfernen sind, welches mindestens alle 6
Jahre erfolgen sollte. Dies sollte auch an Brunnen 2 durchgeführt werden. Es
ist angedacht, den Brunnen 2 in diesem Jahr ebenfalls zu befahren. Ob der
Brunnen 1 überhaupt schon mal befahren wurde, ist nicht bekannt.
Für
den Pumpentausch war es erforderlich, die 72 m lange Rohrleitung mit der Pumpe
aus dem Brunnen zu entfernen. Die Rohrleitung wurde in 12-m-Stücke zerlegt und
auf Zustand und Sauberkeit überprüft. Danach wurde die neue Pumpe mit den
Rohren Stück für Stück wieder in den Brunnen eingebracht. Die Arbeiten waren in
weniger als sechs Stunden erledigt. Die neue Pumpe musste zunächst eine ganze
Nacht durchlaufen, um das durch den Tausch verursachte trübe Wasser
auszupumpen. Dieses Wasser wurde in den Bach geleitet. Bevor der Brunnen zur
Entnahme wieder freigegeben werden kann, muss eine Beprobung durchgeführt
werden. Das Prüfergebnis wird nächste Woche erwartet.
In
der Gemeinderatssitzung im September wurde gefragt, wie die
Grundwasserpegelstände der beiden Brunnen nach den extrem trockenen Jahren
aussehen. Dem Wasserwirtschaftsamt werden jährlich die Stände gemeldet, mit
denen das Verhalten der Brunnen bei der Wasserentnahme grafisch dargestellt
werden kann. Aufgrund unserer Anfrage, ob es in den letzten 5-10 Jahren
Veränderungen gab, wurde uns telefonisch Folgendes mitgeteilt:
-
Im letzten Winter gab es allgemein zu wenig
Grundwasserneubildung
-
Die Werte in Schneeberg sind in den letzten 6-7
Jahren ungefähr gleichgeblieben, mit einem kleinen Trend nach unten, vor allem
bei Brunnen 2 sind stärkere Absenkungen hauptsächlich während der
Wasserentnahme zu erkennen, was aber so die Regel ist.
-
In Schneeberg zeichnet sich der Trend nicht so
stark ab wie in den übrigen Regionen im Landkreises Miltenberg, Aschaffenburg
und in Unterfranken.
Es
wurden die Grafiken über die Absenkung Tiefbrunnen aus den Jahren 2013, 2018
und 2020 gezeigt.
In
Schneeberg schlummern noch andere Wasservorkommen, wie z.B. die
Bernhardsquelle. Hier müsste vielleicht wieder die derzeitige Schüttung geprüft
werden. Außerdem gibt es noch die jetzt stillgelegte Morsbachquelle, auch dort
läuft immer noch Wasser.
Trotzdem
gilt es zu prüfen, wie die Sicherstellung der langfristigen
Trinkwasserversorgung im Raum Amorbach aussehen kann. Die Bürgermeister der
Stadt Amorbach sowie der Märkte Kirchzell, Schneeberg und Weilbach haben ein
gemeinsames Vorgehen zur Trinkwasserversorgung im Raum Amorbach vereinbart.
Hierzu wurde bereits bei dem HG Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH, Gießen,
ein Angebot zur Erstellung einer wasserwirtschaftlichen Studie für die vier
Gemeinden eingeholt. Über die Vergabe wollen wir im Anschluss der Ausführungen
noch entscheiden.
Das
Angebot liegt den Kommunen schon seit August vor, jedoch sollten vor der
Beauftragung die Fördermöglichkeiten geprüft werden. Das Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg hat erklärt, dass die Erstellung von Sanierungs- und
Strukturkonzepten nach Nr. 2.2.5 der RZWas 2021 grundsätzlich förderfähig sei.
Ein Sanierungskonzept müsse hierbei mindestens das gesamte Satzungsgebiet, ein
Strukturkonzept mindestens das gesamte Gemeindegebiet umfassen. Zu den
genannten Konzepten in der Wasserversorgung hinsichtlich Aufbau und Inhalt ist
entsprechend ein Vorentwurf zu erstellen. Dafür sind einige Merk- und
Arbeitsblätter zu beachten.
Die
Höhe der Zuwendung beträgt 20 € netto je angeschlossenem Einwohner, einmalig im
4-Jahres-Zeitraum gemäß Nr.9 der RZWas 2021, maximal 70% der zuwendungsfähigen
Kosten, jedoch maximal 50.000 €. Sanierungs- und Strukturkonzepte seien
ohne Erreichen einer Härtefallschwelle und ohne vorhergehende Prüfung
förderfähig. Beauftragte Konzepte seien auch vor Erlass eines
Zuwendungsbescheids förderfähig.
Bei
Strukturkonzepten, die interkommunale Lösungen betrachten, kann ein Beteiligter
federführend die Zuwendung beantragen. Es kann aber auch jeder Beteiligte einen
eigenen Förderantrag stellen, die Ausführungskosten seien dann jeweils auf die
Beteiligten aufzuteilen.
Nach
der Nr. 2.2.1 der RZWas 2021 kann zudem der erstmalige Bau von Verbundleitungen (Trink- und Rohwasser)
zwischen bisher getrennten Wasserversorgungsanlagen öffentlicher
Einrichtungsträger gefördert werden. Der förderfähige Verbund müsse die
qualitative und quantitative Versorgungssicherheit erhöhen; er soll keine
bestehende, aus wasserwirtschaftlicher Sicht bedeutsame Gewinnungsanlage
ersetzen, soweit sie schutzfähig ist und die notwendige Wasserbeschaffenheit
erwarten lässt. Es werden nur Verbundleitungen gefördert, die permanent genutzt
werden. Das Wasser darf in beide Richtungen fließen. Die Kapazität der
Verbundleitung muss gewährleisten, dass beim leistungsschwächeren
Verbundpartner mindestens die mittlere Tagesleistung ersetzt werden kann. Die
Förderung der Verbundleitung erfolgt längenmäßig. Der Festbetrag beträgt 80 €
pro erstmalig gebaute Meter. Es werden max. 90% und maximal 3 Mio. Euro
gefördert.
Trinkwasser ist
unser höchstes Gut, deshalb empfiehlt die Verwaltung, die Firma HG Büro für
Hydrogeologie und Umwelt GmbH, 35394 Gießen, mit der Erstellung einer hydrogeologisch-wasserwirtschaftlichen
Studie zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung im Amorbacher Raum
zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 20.266,89 € zu beauftragen. Je nach Ergebnis
der Studie kann ggf. ein Förderantrag für umsetzbare Maßnahmen nach RZWas 2021
gestellt werden.
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt, die Sicherung der langfristigen Trinkwasserversorgung
im Amorbacher Raum anzugehen. Der Markt Kirchzell übernimmt die Federführung
für die vier Kommunen Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach. Die Firma
HG Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH, 35394 Gießen, erhält den Auftrag zur
Erstellung einer hydrologisch-wasserwirtschaftlichen Studie zur langfristigen
Sicherung der Trinkwasserversorgung im Amorbacher Raum zum Brutto-Angebotspreis
i.H.v. 20.266,89 €; die Kostenaufteilung auf die vier Kommunen erfolgt anhand
der Einwohnerzahl. Der Gemeinderat ist über das Ergebnis zu informieren.
Diskussionsverlauf:
3. Bgm. Wöber bekräftigt, dass es wichtig ist anzuzeigen, wieviel
immer gefördert wird. Wenn 10 % mehr gefördert wird, dann würde die Grafik nach
unten zeigen.
3. Bgm. Wöber befürwortet die Zusammenarbeit mit den
Nachbarkommunen. Für den Bürger muss die Vorgehensweise in Hinsicht auf die
Zusammenarbeit zwischen den Kommunen transparent sein. Das ist ein wichtiger
Einstieg. Allerdings befürchtet er Probleme wie sie z.B. in Großwallstadt
aufgetreten sind. Man muss aufpassen, was für die Zukunft vielleicht von der
Regierung von Unterfranken geplant ist. Er möchte wissen, ob es andere
überregionale Pläne gibt.
1. Bgm. Repp antwortet, dass sich Frau Thiemet vom Bayerischen
Gemeindetag sehr gut auskennt. Dort könne man gerne nachfragen. Auf Nachfrage
von 3. Bgm. Wöber gibt er noch einen Überblick über die Fördermengen in
den Nachbarkommunen: Kirchzell ca. 160.000 m³, Weilbach ca. 95.000 m³, Amorbach
und das Odenwaldwerk konnten kurzfristig keine Auskunft geben. Schneeberg
fördert ca. 95.000 m³ jährlich.
GR Ott ist für die Studie. Sie möchte, dass wir darauf
achten, uns durch die Zusammenarbeit nicht schlechter stellen und keine
Nachteile haben. Natürlich ist es wichtig, dass jeder mit Wasser versorgt ist.
Aber es sollte nicht nur in eine Richtung gehen.