Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines Gartenhauses zur Lagerung von Gartengeräten und Brennholz auf der Fl.Nr. 1790/15, Roscheklinge 27, 63936 Schneeberg.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Der Bauplan entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die planungsrechtlichen Festsetzungen enthalten die Bestimmung: Nebengebäude sind nur innerhalb der Baugrenze zulässig. Da sich das geplante Gartenhaus außerhalb der Baugrenze befindet, stellen die Bauherren einen Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet.

 

Die Bauantragsunterlagen wurden geprüft:

  • Das Gartenhaus kann ohne Abstandsfläche an der Grundstückgrenze gebaut werden.
  • In einem Gebiet ohne Bebauungsplan wäre das geplante Vorhaben gemäß Art. 57,
    Satz 1, Nummer 1 a der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag auf Isolierte Befreiung. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.