Sachverhalt:

Auf dem Grundstück, Roscheklinge 27, Fl.Nr. 1790/15 der Gemarkung Schneeberg wird die Errichtung eines Unterstandes beabsichtigt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“.

Es wurde Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt. Das Baugesuch ist am 02.08.2022 bei der Gemeinde eingegangen und wurde durch die Verwaltung geprüft und festgestellt, dass die Vorschriften des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ eingehalten werden und somit gemäß Art. 58 Abs. 1 Satz 1 BayBO von der Genehmigung freigestellt wird und kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.


Beschluss: