Sachverhalt:

Auf dem Grundstück, Roscheklinge 36, Fl.Nr. 1790/66 der Gemarkung Schneeberg wird der Neubau eines Einfamilienhauses beabsichtigt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“.

Es wurde Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt. Das Baugesuch ist am 01.07.2022 bei der Gemeinde eingegangen und wurde durch die Verwaltung geprüft und festgestellt, dass die Vorschriften des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ eingehalten werden und somit gemäß Art. 58 Abs. 1 Satz 1 BayBO von der Genehmigung freigestellt wird und kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.