Sachverhalt:

Der Eigentümer von Urbanusweg 35 hat Interesse bekundet, das Nachbargrundstück Fl.Nr. 2900/19 zu erwerben. Nach einem Vor-Ort-Termin mit dem Bauausschuss waren die Mitglieder des Gemeinderates damit einverstanden, das Grundstück an den Interessenten zu verkaufen. Dieser war auch mit dem vorgeschlagenen Kaufpreis einverstanden.