Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses in Naturstammbauweise in Zittenfelden 11 ½, Fl.Nr. 47, gestellt. Das vorhandene Gästehaus soll abgerissen werden und an dieser Stelle ein Einfamilienhaus in Naturstammbauweise errichtet werden.

 

Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Bauvorhaben ist somit nach § 34 Abs. 1 BauGB zu bewerten. Der Neubau eines Einfamilienhauses in Naturstammbauweise fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Bebauung ein und beeinträchtigt das Ortsbild.

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

 

Die Bauvoranfrage ist zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Bauvoranfrage. Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses in Naturstammbauweise wird nicht erteilt, da sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Bebauung nicht einfügt und das Ortsbild beeinträchtigt.

Die Unterlagen sind zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Diskussionsverlauf:

GR Dolzer berichtet von einem ähnlichen Haus in Mondfeld. Er wüsste nicht, was gegen dieses Bauvorhaben sprechen sollte.

Ortssprecherin Gareus findet, dass ein solches Bauvorhaben nicht ins Ortsbild von Zittenfelden passt.

1. Bgm. Repp berichtet, dass man in Zittenfelden keine vergleichbare Bebauung findet.

GR Speth hält es für eine sehr massive Bauweise.

GR Berberich kann sich ein Haus in Naturstammbauweise in Zittenfelden sehr schwer vorstellen.