Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 15.09.2021, lfd.Nr. 226)

Der Bauantrag des Marktes Schneeberg für den „Teilabbruch und Wiederaufbau einstöckiges Gebäude in Holzständerbauweise auf einem bestehenden Gewölbekeller“ ist seit 13.09.2021 vom Landratsamt Miltenberg genehmigt.

Die Nutzung des Bauvorhabens darf erst aufgenommen werden, wenn dem Landratsamt Miltenberg eine beglaubigte Abschrift der notariellen Urkunde über die Eintragung von Geh- und Fahrtrechten auf den Grundstücken Fl.Nrn. 272, 274 und 278 zu Gunsten des Grundstückes Fl.Nr. 270 vorliegen.

Mit den Eigentümern von Hangweg 1 und 4 wurde das Geh- und Fahrtrecht bereits notariell beurkundet. Der Besitzer von Hangweg 3 verweigert derzeit noch die Unterschrift, obwohl er dies am 18.10.2021 schriftlich zugesichert hatte.

1. Bgm. Repp teilt mit, dass als nächster Schritt eine Beweissicherung an den umliegenden Häuser durchzuführt werden muss. Wenn alles gut läuft, kann bei der nächsten Gemeinderatssitzung der Auftrag für die Abrissarbeiten vergeben werden.