Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Eine Eigentümerin der Fl.Nr. 2900/39, Am Sommerberg 6, beabsichtigt die Erweiterung des Balkons im Erdgeschoss mit Treppenanlage.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sommerberg“. Die Eigentümerin hat einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (gemäß § 31 Abs. 2 BauGB)

für die Überschreitung der Baugrenze durch den Balkonanbau um ca. 1,20 Meter.

Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass Nachbarschaftliche Interessen nicht berührt werden. Die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Dadurch eine wesentlich bessere Nutzung des Balkons, eine Verbesserung der Wohnqualität und die Schaffung eines zusätzlichen Rettungsweges möglich wird.

Die Baupläne sind nicht von allen Angrenzern unterzeichnet.

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen bleibt unberührt.

 

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sommerberg“ stimmt der Marktgemeinderat zu.