Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 04.12.2020, lfd.Nr. 120)

Der Bauantrag für den Wohnhausumbau, Dachgeschossausbau, Anbau Treppenhaus und Anbau von Balkonen auf der Fl.Nr. 3864, Weinbergstr. 3, 63936 Schneeberg, wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 04.12.2020 behandelt.

Die Genehmigung wurde dem Bauherrn vom Landratsamt Miltenberg mit Schreiben 19.04.2021 erteilt.

 

Im Rahmen einer Baukontrolle am 01.02.2022 wurde seitens des Landratsamtes Miltenberg festgestellt, dass an der Fassade im Bereich des Dachgeschosses (Westseite) eine verzinkte Stahlkonstruktion montiert wurde. Die Konstruktion hat eine Ausladung von ca. 1,45 m von der aktuellen Fassade.

Dem Bauherrn wurde mitgeteilt, dass an dem Balkon derzeit nicht weitergebaut werden darf und die Stellung eines Änderungsantrags erforderlich ist.

 

Am 22.02.2022 wurde der Änderungsantrag wie folgt eingereicht:

 

  1. Verfahrensfreie Fassadendämmung
  2. Untergeordneter Balkon im Dachgeschoss mit mehr Tiefe (1,45 m vor Dämmung anstelle von 80 cm)

 

Die Berechnung der Abstandsflächen erfolgt nach Art. 6 Absatz 6 Satz 2 BayBO und erfüllen die darin enthaltenen Bestimmungen.

 

Die Nachbarn der Fl.Nrn. 3865+3887+3888+3889 wurden am Verfahren durch den Bauherrn nicht beteiligt.

 

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Diskussionsverlauf:

2. Bgm. Pfeiffer berichtet, dass einige Gemeinderäte von der Nachbarschaft angesprochen wurden, dass bei dem Änderungsantrag etwas nicht in Ordnung sei.

1. Bgm. Repp sagt, die Abstandsregelung wird eingehalten und der Bauantrag wird zur Prüfung an das Landratsamt weitergeleitet.