Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

In Verbindung mit den Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Dr. Schulte / Röder-Kommunalberatung, Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte Gebührenkalkulation für die gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung vorgelegt.

 

Mit dem Jahre 2021 begann für beide Einrichtungen ein neuer (dreijähriger) Kalkulationszeitraum, auf den die Höhe der derzeit gültigen Benutzungsgebühren abgestellt wurde. In beiden Kalkulationen wurden nun den ursprünglichen Planungswerten die neuen Ist-Abrechnungswerte aus den Jahresrechnungen 2019 und 2020 sowie die aktuellen Planungswerte aus der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplanes für das Jahr 2021 gegenübergestellt.

 

Legt man diese Werte nunmehr den Gebührenkalkulationen zugrunde, errechnet sich ein Gebührenbedarf in Höhe von 3,97 €/m³ Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige Gebühr: 4,00 €/m³) und von 3,41 €/m³ Einleitungsmenge für die Entwässerung (derzeitige Gebühr: 3,40 €/m³).

 

Vom Grundsatz her bleiben die Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze bei beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2023) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht vorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue Gebührenkalkulation aufzustellen und die Gebühren gegebenenfalls neu festzusetzen.

 

Die aktualisierten Kalkulationen weichen hinsichtlich des Gebührenbedarfs von den Grundlagenkalkulationen des Vorjahres nur unwesentlich ab.

Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich durch die neuerliche Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 3,25 % auf 3,00 %. Die dadurch geringfügig reduzierten kalkulatorischen Zinsen in Verbindung mit Gebührenmehreinnahmen des Vorjahres durch leicht gestiegene Abnahmemengen gleichen die im Wesentlichen durch Wasserrohrbrüche und Kanalnetzinstandsetzungen bedingten höheren Sach- und Unterhaltungsaufwendungen in beiden Einrichtungen weitgehend aus. Insofern besteht nicht die Notwendigkeit einer Gebührenneukalkulation.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis. Eine Änderung der Verbrauchsgebührensätze ist derzeit nicht veranlasst.


Diskussionsverlauf:

3. Bgm. Wöber lobt die Punktlandung. Es gelte nun, zukünftig die vielen Wasserrohrbrüche zu vermeiden.