Sachverhalt:
In Verbindung mit den
Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Dr. Schulte /
Röder-Kommunalberatung, Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte
Gebührenkalkulation für die gemeindliche Wasserversorgungs- und
Entwässerungseinrichtung vorgelegt.
Mit dem Jahre 2021 begann
für beide Einrichtungen ein neuer (dreijähriger) Kalkulationszeitraum, auf den
die Höhe der derzeit gültigen Benutzungsgebühren abgestellt wurde. In beiden
Kalkulationen wurden nun den ursprünglichen Planungswerten die neuen Ist-Abrechnungswerte
aus den Jahresrechnungen 2019 und 2020 sowie die aktuellen Planungswerte aus
der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplanes für das Jahr 2021
gegenübergestellt.
Legt man diese Werte
nunmehr den Gebührenkalkulationen zugrunde, errechnet sich ein Gebührenbedarf
in Höhe von 3,97 €/m³ Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige
Gebühr: 4,00 €/m³) und von 3,41 €/m³ Einleitungsmenge für die Entwässerung
(derzeitige Gebühr: 3,40 €/m³).
Vom Grundsatz her bleiben
die Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze
bei beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen
Kalkulationszeitraumes (2023) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht
vorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue
Gebührenkalkulation aufzustellen und die Gebühren gegebenenfalls neu
festzusetzen.
Die aktualisierten
Kalkulationen weichen hinsichtlich des Gebührenbedarfs von den
Grundlagenkalkulationen des Vorjahres nur unwesentlich ab.
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich durch die neuerliche Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 3,25 % auf 3,00 %. Die dadurch geringfügig reduzierten kalkulatorischen Zinsen in Verbindung mit Gebührenmehreinnahmen des Vorjahres durch leicht gestiegene Abnahmemengen gleichen die im Wesentlichen durch Wasserrohrbrüche und Kanalnetzinstandsetzungen bedingten höheren Sach- und Unterhaltungsaufwendungen in beiden Einrichtungen weitgehend aus. Insofern besteht nicht die Notwendigkeit einer Gebührenneukalkulation.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis. Eine Änderung der
Verbrauchsgebührensätze ist derzeit nicht veranlasst.
Diskussionsverlauf:
3. Bgm. Wöber lobt die Punktlandung. Es gelte nun, zukünftig die vielen Wasserrohrbrüche zu vermeiden.