Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Herr Karl Blaser, In der Steige 12, 63936 Schneeberg, beabsichtigt die Aufstellung eines Bienenhauses in den Schafäckern auf seinem Grundstück Fl.Nr. 1637, der Gemarkung Schneeberg. Es handelt sich um ein Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB und das Grundstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Odenwald. Zum Bauvorhaben wurden vom Landratsamt Miltenberg vorab bereits Herr Probst, Abteilung Baurecht, und Herr Jenick, Abteilung Naturschutz, gehört. Von Herrn Probst, Landratsamt Miltenberg, wurde eine Abweichung von der Abstandsfläche nach Art. 6 Abs. 2 BayBO in Aussicht gestellt. Nach Angaben von Herrn Blaser wurde der Nachbar Josef Kemmerer vom Bauvorhaben informiert. Dieser habe keine Einwände, hat jedoch seine Unterschrift nicht erteilt.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.