Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller haben eine Bauvoranfrage für einen Wohnhausneubau mit Garage/Carport in der Bergstraße 1, Fl.Nr. 2900/9, gestellt.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sommerberg“.

Das Bauvorhaben bedarf einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und enthält Abweichungen nach Art. 63 Abs. 1 BayBO:

  • Überschreitung Baufenster (5,68 Meter Garage und 3,25 Meter Carport)
  • Überschreitung talseitiger Wandhöhe (6,86 Meter)
  • Versetztes Pultdach anstatt Satteldach
  • Geänderte Firstrichtung

Als Begründung wird angegeben:

  • Das Wohnhaus ist freistehend, fügt sich gut in die umliegende Bebauung ein.
  • Im Gebiet herrscht Mischbebauung mit unterschiedlichen Höhen und Dachformen, Firstrichtung bzw. Dachneigung und Aufbauten.
  • Die Aussicht der umliegenden Anwesen wird durch das neue Wohnhaus nicht beeinträchtigt, die Firsthöhe ist annähernd gleich.

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen ist mit zwei Stellplätzen erfüllt.

Die Bauvoranfrage ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Bauvoranfrage, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung/Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sommerberg“ stimmt der Marktgemeinderat zu.