Sachverhalt:
Die Bauherren beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf der Fl.Nr. 3867/1, Weinbergstr. 9, 63936 Schneeberg. Es handelt sich um ein Vorhaben eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, für den es keinen Bebauungsplan gibt. Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen wird mit 2 Stellplätzen erfüllt.
Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten
Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur
Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.