Sachverhalt:
Die Straße „In der Winterhelle“ Fl.Nr. 822 ist bereits als öffentliche Straße gewidmet. Bei der Ausbaumaßnahme wurde der Wendehammer asphaltiert (bisher geschottert) und das Grundstück Fl.Nr. 749/13 wurde aus dem Sportplatzgelände Fl.Nr. 749 heraus gemessen.
Die fest angelegte Straße „In der Winterhelle“ verlängert sich von 390 m auf 413 m.
An die befestigte Grenze nördlich und östlich schließt sich nun neben dem Grundstück 749/13 die Grundstück Fl.Nr. 746 und 749 an.
Nachdem die Ortsstraße „In der Winterhelle“ um einen Wendehammer erweitert wurde ist es notwendig die Widmung gemäß Art. 6 BayStrWG für die Ortsstraße zu ändern:
1. Bezeichnung des Straßenzuges: „In der Winterhelle“
2. Fl.-Nrn: 822 und 749/13 – nur Wendehammer
3. Anfangspunkt: Einmündung Ortsstraße Ringstraße
4. Endpunkt: Östliche Grenze 749/13 – Ende Wendehammer
5. Länge in km 413 m
6. Baulastträger: Markt Schneeberg
Die Widmungsverfügung wird öffentlich bekannt gegeben.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Widmung der
Ortsstraße „In der Winterhelle“ wie folgt zu ändern:
1. Bezeichnung des Straßenzuges: „In der Winterhelle“
2. Fl.-Nrn: 822 und 749/13 – nur Wendehammer
3. Anfangspunkt: Einmündung Ortsstraße Ringstraße
4. Endpunkt: Östliche Grenze 749/13 – Ende Wendehammer
5. Länge in km 413 m
6. Baulastträger: Markt Schneeberg