Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

In Verbindung mit den jährlichen Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Röder-Kommunalberatung GmbH, Würzburg, die aktualisierte Gebührenkalkulation für die gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung vorgelegt.

Bei der Wasserversorgungsanlage reagierte der Marktgemeinderat im September 2007 (Beschluss lfd. Nr. 0920 a) auf die nicht mehr zu vertretende Unterdeckung. Der ursprüngliche Kalkulationszeitraum für die Jahre 2006 bis 2008 wurde vorzeitig abgebrochen. Mit dem Jahre 2008 begann somit ein neuer Kalkulationszeitraum von vier Jahren (2008 bis 2011) und einem Benutzungsgebührensatz in Höhe von 2,00 €/m³ (vorher: 1,50 €/m³).

Im Bereich der Entwässerungseinrichtung begann mit dem Jahre 2009 ein neuer, wiederum dreijähriger Kalkulationszeitraum (2009 - 2011) mit einem Benutzungsgebührensatz in Höhe von 2,40 €/m³ (vorher: 2,50 €/m³).

Bei der Gegenüberstellung der ursprünglichen Planungswerte mit den neuen (aktualisierten) Ist-Abrechnungswerten und den neuen Planungswerten ergibt sich derzeit ein Gebührenbedarf in Höhe von 2,40 €/m³ für die Wasserversorgungseinrichtung und von 2,52 €/m³ für die Entwässerungseinrichtung.

Vom Grundsatz her bleiben die Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze bei beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2011) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht vorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue Gebührenkalkulation aufzustellen und die Gebühren gegebenenfalls neu festzusetzen.

Die Entwicklung des vergangenen Jahres zeigt keine Unregelmäßigkeiten auf, die eine neue Gebührenkalkulation und damit verbunden eine Änderung der Gebührenhöhe notwendig macht. Der bestehende Unterschied zwischen dem Gebührenbedarf und der tatsächlichen Höhe der Gebühren ergibt sich im Bereich der Entwässerungseinrichtung aus den umfangreichen Kanalschachtanpassungsarbeiten im letzen Jahr und bei der Wasserversorgungseinrichtung aus dem noch abzudeckenden Verlust aus dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum. Im nächsten Jahr steht in beiden Einrichtungen eine Neukalkulation an, die ggf. Gebührenanpassungen notwendig macht. Die für 2011 voraussichtlichen Änderungen werden aktuell, wenn weitere Zahlen für eine Gebührenanpassung zur Verfügung stehen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis. Eine Änderung der Verbrauchsgebührensätze wird nicht veranlasst.