Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.

Inkrafttreten der DS-GVO am 24. Mai 2016, anzuwenden ab 25. Mai 2018.

 

Als zuständiger behördlicher Datenschutzbeauftragter der Marktgemeinde Schneeberg wurde Verwaltungsangestellter Klaus Mengler bestellt. Die Kontaktdaten wurden an den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz übermittelt.

 

Für die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ist die Gemeinde selbst verantwortlich. Das Landratsamt Miltenberg bietet den Kommunen an, sich über eine Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Kommunen des Landkreises Miltenberg sowie des Landkreises und des Landratsamtes Miltenberg Hilfe zur Bewältigung der neuen Aufgaben zu bedienen. Die Kommunen übertragen die Aufgaben eines behördlichen Datenschutzbeauftragten auf einen gemeinsam zu bestellenden Datenschutzbeauftragten (§1).

Folgende Aufgaben werden dieser fachlich geeigneten Kraft übertragen (§ 2):

Führung eines Verfahrensverzeichnisses, Datenschutz-Folgenabschätzung, Anlaufstelle der Bürger und Beschäftigten für Fragen des Datenschutzes, Abhaltung von Schulungen von Beschäftigten, Erstellen von Dienstanweisungen usw.

Die Kostenregelung erfolgt angelehnt an das Kommunale Behördennetz: 50 % Landkreis / 50 % die Kommunen (je nach Einwohnerzahl).

Die Kündigung der Zweckvereinbarung kann vierteljährlich jeweils zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich erfolgen.

Die Zweckvereinbarung liegt den Mitgliedern des Marktgemeinderates in Ablichtung vor.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu.

 

GR Haas war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.


Diskussionsverlauf:

GR Berberich sagt, die Mitglieder des Gemeinderates müssen auch mit viel sensiblen Daten umgehen und erkundigt sich, ob sie dann auch eine Schulung bekommen. Außerdem denkt sie auch an die Mitarbeiter des Kindergartens und der Verwaltung.

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass der Bürgermeister und der Datenschutzbeauftragte bereits eine Schulung im Landratsamt Miltenberg hatten. Weiterhin wurde schon das Problem mit den Fotos im Kindergarten behandelt. Zurzeit werden vom Caritasverband für die kirchlichen Kindergärten Richtlinien für die neuen Datenschutzbestimmungen ausgearbeitet. Diese möchte man abwarten, um dann endgültige Entscheidungen zu treffen.
GR Berberich erkundigt sich bei der Kindergartenleiterin wie das in Zukunft im Kindergarten mit den Bildern gemacht wird.

Annika Lebert teilt mit, dass die Bilder im Kindergarten bereits abgehängt sind und es wird am Ende der Kindergartenzeit keine Mappe mit Bildern mehr für die Kinder geben.

1. Bgm. Kuhn hält es für sehr schade, dass man jetzt aus Datenschutzgründen den Kindern am Ende ihrer Kindergartenzeit keine Bildungs- und Entwicklungsmappe mit Fotos mehr übergeben könnte.

Annika Lebert sagt, sie hat im Team besprochen wie sie das zukünftig machen wollen mit der Bildungs- und Entwicklungsmappe. Grundsätzlich wollen sie die Bestimmungen einhalten und möglichst wenig Verwaltungsaufwand haben.

GR Speth kritisiert, dass die Behörden sehr spät dran sind, da das Gesetz schon seit 25.05.2018 aktiv ist. Die Firmen sind hier sicherlich schon sehr viel weiter, denn da wurden alle Personen in leitender Funktion und deren Stellvertreter geschult. Im Anschluss folgte eine Onlineschulung und eine Prüfung. Danach erfolgt die Mitteilung an jeden Mitarbeiter. Jeder in seinem Bereich darf nur noch die Daten haben, die er auch braucht. Er erwartet von der Behörde, dass das gesamte Personal der Verwaltung und des Gemeinderates geschult wird. Er glaubt nicht, dass es so ist, dass Behörden nicht bestraft werden. Er erwartet vom Landratsamt eine schnelle Entscheidung. Wir haben keine Holschuld, sondern sie haben eine Bringschuld.