Sachverhalt:

Harald Schmitt sagt, es kommt schon zu Lärmbelästigungen, wenn die Hochzeitsgäste mit einem Hupkonzert zum Dorfwiesenhaus kommen. Er hat den Vorschlag gemacht, dass die Verwaltung eine Kaution in Höhe von 200 € erheben soll. Wenn es zu keiner Ruhestörung bei der Vermietung kam, kann die Kaution zurückgegeben werden. Falls eine Ruhestörung vorliegt, bekommt der Mieter nichts zurück. Das Geld kann den örtlichen Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeinde hat eine Pflicht die Bürger vor Lärmimmissionen zu schützen. Er denkt, dass die Gemeinde aufgefordert ist zu handeln und erhofft sich so einen Rückgang des Lärmpegels.