Sachverhalt:
Elizabeth und Fabian Ott, Karlstr. 10,
63739 Aschaffenburg, beabsichtigen den Bau eines Einfamilienhauses mit Garage
auf der Fl.Nr. 4841 der Gemarkung Schneeberg. Das Haus soll aus einem
Erdgeschoss und Obergeschoss bestehen - je nach Expertenmeinung (höheres
Grundwasser) mit Kellergeschoss. Die Zufahrt ist von der Talseite über den
Privatweg der Pferdefreunde Schneeberg gewünscht.
Der gewünschte Standort für das Bauvorhaben
befindet sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche
ausgewiesen.
Bürgermeister Kuhn verliest das
Antragsschreiben der Familie Ott und erklärt, dass es bereits Vorgespräche mit
dem Landratsamt Miltenberg gab. Die Problematik sei, dass bisher in diesem
Bereich nur in der zweiten Reihe gebaut wurde. Aus diesem Grund wurde vom
Landratsamt Miltenberg ein Bebauungsplan ins Gespräch gebracht. Zu prüfen wäre,
ob eine Ortsabrundungssatzung oder Einbeziehungssatzung für dieses Bauvorhaben möglich
wäre.
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist
auch die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Die Bauvoranfrage ist zur Prüfung an das
Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten
Bauvoranfrage. Die Unterlagen sind zur Prüfung an das Landratsamt Miltenberg
weiterzuleiten.
Diskussionsverlauf:
GR Speth erkundigt
sich, ob es Möglichkeiten gibt, dass das Landratsamt Zugeständnisse in Bezug
auf den Bau in zweiter Reihe und einer Verschiebung von 5 Meter nach unten
machen würde.
Elizabeth Ott sagt, sie wollen das Bauvorhaben in der zweiten Reihe beginnen, sind
aber auf jeden Fall mit der Garage in der dritten Reihe.
Fabian Ott teilt mit, dass er beim Gespräch im Landratsamt Miltenberg immer gehört
hat, dass auf jeden Fall beim Bau in dritter Reihe ein Bebauungsplan notwendig
wäre.
3. Bgm. Pfeiffer möchte wissen, ob die Grundstücke in dritter Reihe alle im Besitz der
Eigentümer der ersten Reihe sind.
Dies wird von 1. Bgm. Kuhn
bestätigt.
2. Bgm. Repp schlägt vor, zu überlegen und zu prüfen, wie man das gesamte Areal auch
in Bezug auf die Schule mit einbinden kann.
1. Bgm. Kuhn spricht von einer ganz interessanten Entwicklung, die sich bis zum
Bühlweg erstrecken könnte.
GR Kuhn fragt, wann
die Familie Ott bauen möchte.
Fabian Ott sagt, sie wollten 2017 planen und 2018 die Steine in die Hand nehmen.
GR Speth sieht ein
Risiko im Interesse der Nachbarn an einer Baugebietserweiterung, die dann für
alle mit Ausbaukosten für die Straße verbunden ist. Ein weiteres Risiko sieht
er im Zeitfaktor. Vielleicht wäre es sinnvoll, bei einem Ortstermin eine
Bebauung in zweiter Reihe zu prüfen.
3. Bgm. Pfeiffer sagt, das Ansinnen des Gemeinderates wäre es, diese Bauvoranfrage ohne
Aufstellung eines Bebauungsplanes zu ermöglichen.