Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 26.04.2017, lfd.Nr. 0558.3)

1. Bgm. Kuhn berichtet, dass Herr Theodor Stolzenberg, Weckbach, in seinem Vortrag am 19.05.2017 im Wirtshaus am Sportplatz vor 40 interessierten Zuhörern die Vorarbeiten für das Schneeberger Ortsfamilienbuch schilderte. So wurden von ihm alle Eintragungen in den Standesamtsbüchern der Marktgemeinde (ab 1870) und in den Kirchenbüchern der Pfarrei Schneeberg (ab 1689) und von den Kirchenbüchern der Pfarrei Amorbach (ab 1620, soweit sie Schneeberg betreffen) in digitaler Form erfasst. Hinzu kamen noch Eintragungen aus dem Fürstlich Leiningenschen Archiv Amorbach und Informationen von weiteren Pfarreien der umliegenden Ortschaften. Die handschriftlichen Originaleintragungen sind teilweise in Latein und in deutscher Schrift erfasst und nicht immer leicht zu lesen. Sie beinhalten Angaben über Geburt, Taufe, Heirat und Tod. Nun liegt ein Werk von mehr als 1.500 Seiten mit über 5.000 Familien vor, das bereits von zwölf Bürgerinnen und Bürgern aus Schneeberg Korrektur gelesen wurde. Herr Stolzenberg veranschaulichte an einem Musterbeispiel den Inhalt und die Anwendungsmöglichkeiten des Buches.

Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen besagen, dass ein Standesamt Auskunft über Eintragungen erst 110 Jahre nach der Geburt, 80 Jahre nach der Eheschließung und 30 Jahre nach dem Tod einer Person geben kann. Damit die zurzeit lebende Generation im Ortsfamilienbuch erscheinen kann, ist von jeder Person eine Zustimmung zur Veröffentlichung erforderlich. Die Marktgemeinde ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Zustimmungserklärung für die Veröffentlichung des Namens mit Geburtsangabe und / oder weiteren Angaben bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Es wurde in der Versammlung angeregt, die Bevölkerung über die Presse, das Mitteilungsblatt, die Vereine und bei Veranstaltungen in den nächsten acht Wochen intensiv zu informieren. So werden die Kellerfreunde im Rahmen der Moschthäcke am Pfingstwochenende einen Informationsstand einrichten. Einige Bürger haben sich bereit erklärt, von Haus zu Haus zu gehen und die Schneeberger Bürgerinnen und Bürgern zu informieren und um Zustimmung zur Veröffentlichung der persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum usw.) zu bitten. Auch unvollständige Angaben sind besser als gar keine. Bei der Gemeindeverwaltung in Schneeberg liegen Vordrucke für die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung aus.

Die Herausgabe des Ortsfamilienbuches soll, wenn alle zeitnah mitmachen, Ende des Jahres 2017 sein.

In der Zwischenzeit wurde von Michael Meixner noch eine Information zum Ortsfamilienbuch verfasst, das ebenfalls in der Gemeindeverwaltung ausliegt.

Zur Vereinfachung der Abwicklung wird eine Unterschriftenliste am Infostand zur Verfügung gestellt, wo Personen vor Ort ihr Einverständnis zur Veröffentlichung unterschreiben können.

Bürgermeister Kuhn übernimmt den Standdienst am Samstag und Michael Meixner am Sonntag. Wenn noch weitere Personen bereit sind, am Wochenende mitzuhelfen, wäre er sehr dankbar.


Diskussionsverlauf:

Ortssprecherin Blatz-Schmitt erkundigt sich, ob die Bürger von Zittenfelden auch im Ortsfamilienbuch enthalten sind.

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass die Zittenfeldener Bürger nicht aufgenommen wurden.

GR Haas möchte wissen, ob Herr Stolzenberg die Standesamtsbücher von Hambrunn auch mitgenommen hat.

1. Bgm. Kuhn kann es nicht sagen, will dies aber überprüfen.

GR Speth erkundigt sich, ob nach der Infoveranstaltung ein Abgleich mit den Einwohnerdaten stattfindet um zu ermitteln, welche Bürger ihr Einverständnis noch nicht erklärt haben.

1. Bgm. Kuhn empfiehlt, ohne Abgleich in den einzelnen Straßen von Haus zu Haus zu gehen.

GR Kuhn meint, sobald Todesanzeigen oder Sterbebilder veröffentlicht wurden, können die Daten im Ortsfamilienbuch veröffentlicht werden.